Betreuungswechsel für Aufstocker

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Ab dem 1. Januar 2017 werden Menschen, die neben ihrem Arbeitslosengeld I aufstockende Leistungen der Grundsicherung erhalten (sogenannte Aufstocker) von der Arbeitsagentur betreut. Bislang waren ausschließlich die beiden Jobcenter im Agenturbezirk für diese Personen zuständig. Künftig werden sie vermittlerisch von den Arbeitsagenturen in Gotha, Mühlhausen und Bad Langensalza betreut.

Mit der Umstellung werden Doppelstrukturen vermieden und der Gedanke der Versicherungsleistung konsequent verfolgt. Bislang wurden Kunden, deren Arbeitslosengeld sehr niedrig war und die zusätzlich Harz IV erhielten, von den Jobcentern betreut. Künftig liegt die gesamte Vermittlungstätigkeit bei der Arbeitsagentur. Damit werden ab Januar alle Kunden die Arbeitslosengeld erhalten grundsätzlich von der Arbeitsagentur betreut, unabhängig davon, wie hoch dieses ist“ erläuterte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha, die Änderung.

Mit dem 9. SGB- II-Änderungsgesetz wurde die Zuständigkeit für Bezieher von Arbeitslosengeld I und aufstockendem Harz IV durch den Gesetzgeber geändert. Damit sind die Jobcenter ab 2017 für die Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten der Unterkunft verantwortlich. Für Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung, wie zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, Weiterbildungskosten oder Bewerbungskosten tragen künftig die Arbeitsagenturen Gotha, Mühlhausen und Bad Langensalza die Verantwortung.

Änderungen, die sich auf die Leistungen der Grundsicherung einschließlich der Kosten der Unterkunft beziehen, müssen also weiterhin dem zuständigen Jobcenter mitgeteilt werden.

Für Leistungsberechtigte, die mit einem sogenannten Aufstocker in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ändert sich nichts. Sie werden weiterhin in allen Anliegen vom zuständigen Jobcenter betreut.

Wie sieht die Umstellung in der Praxis aus?

Alle Aufstocker, die aktuell im Jobcenter betreut werden, werden zum 1. Januar 2017 auf die Arbeitsagentur umgestellt. Über diese Umstellung werden alle Kunden informiert. Die Leistungen (Arbeitslosengeld I und Grundsicherung) erhalten sie weiterhin von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter. Im Agenturbezirk Gotha betrifft dies aktuell 294 Personen, davon 146 im Landkreis Gotha und 148 im Unstrut-Hainich-Kreis.

Kundinnen und Kunden, die ab 01.01.2017 Arbeitslosengeld I und zugleich Leistungen beim Jobcenter beantragen, werden von Anfang an von den Agenturen für Arbeit Gotha, Mühlhausen und Bad Langensalza vermittlerisch betreut. Um die aufstockenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kümmern sich die zuständigen Jobcenter.