Bildungsprämie wieder aufgelegt

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Bildungsprämie wieder aufgelegt: Seit dem 16. April ist die Beratungsstelle an der Kreisvolkshochschule wieder für alle Weiterbildungsinteressierten geöffnet.

Die Prämiengutscheine der Bildungsprämie dienen der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren und Prüfungen. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird das persönliche Weiterbildungsziel des Interessenten ermittelt und geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen für einen Prämiengutschein erfüllt werden und ob die Weiterbildung gefördert werden kann. Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nach der Beratung gültig.

Prämiengutscheine bis max. 500 Euro können Erwerbstätige in Deutschland erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Pro Person kann alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Zum Beratungsgespräch müssen die Weiterbildungsinteressierten folgende Unterlagen vorlegen:
•    einen Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein u. a.),
•    den Nachweis des zu versteuernden Jahreseinkommens unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge,
•    falls Sie nicht Deutsche/r sind: Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitsgenehmigung EU, Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt.

Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit den Beratern der Volkshochschule Jan Heinrich (Tel. 03621 8230-41, E-Mail: j.heinrich@vhs-gotha.de) und Heike Strumpf (Tel. 03621 8230-44,  E-Mail: h.strumpf@vhs-gotha.de und Kreisvolkshochschule Gotha, Schützenallee 31)

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