Deutscher Mediationstag am 7./8. Oktober zum neuen Mediationsgesetz

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Als 2008 der erste Deutsche Mediationstag an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stattfand, herrschte in weiten Teilen der Bevölkerung noch Unkenntnis darüber, was mit dem Begriff „Mediation“ überhaupt gemeint sei. Am 7. und 8. Oktober richtet die Universität Jena gemeinsam mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherungs-AG auf dem Campus Ernst-Abbe-Platz diese Tagung nun zum vierten Mal unter der Schirmherrschaft des Thüringer Justizministers aus.

Erwartet werden zwischen 300 und 400 Teilnehmer aus ganz unterschiedlichen Disziplinen: Pädagogen, Psychologen und Juristen – aus der Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland, wie etwa Polen.
Für Prof. Dr. Christian Fischer, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Jena innehat, ist die rege Teilnahme ein Beleg, dass die Mediation mittlerweile breiteres Interesse erfährt. „Gleichwohl wissen immer noch zu wenige, was Mediation bedeutet und wie sie sich nutzen lässt“, so Fischer. Mediation (lat.: „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien versuchen dabei, mit Hilfe eines unparteiischen Dritten – des Mediators – zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dem Mediator selbst kommt dabei keine Entscheidungsgewalt zu; er trägt lediglich die Verantwortung für das Verfahren. „Die Aufgabe des Mediators besteht darin, den Streitenden Wege aufzuzeigen und ihnen dadurch zu helfen, ihren Konflikt selbst zu lösen“, erklärt Fischer, der den Deutschen Mediationstag bereits zum zweiten Mal, in diesem Jahr zusammen mit Prof. Dr. Hannes Unberath von der Universität Bayreuth, betreut.

Der vierte Deutsche Mediationstag steht ganz im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es geht um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation und konkrete rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten. Am ersten Tag beschäftigen sich die Teilnehmer mit den wichtigsten aktuellen Rechtsfragen, die sich beim Ablauf einer Mediation stellen. Am zweiten Tag stehen insbesondere die Abschlussvereinbarung und weitere Sachregelungen eines Mediationsverfahrens auf dem Programm. Dazu berichten erfolgreiche Mediatoren unterschiedlicher Sparten über ausgewählte Fälle.

Nach Ansicht von Prof. Fischer handelt es sich bei dem neuen Mediationsgesetz um „ein sehr schlankes Gesetz“, aus dessen Lücken und Interpretationsspielräumen sich Probleme ergeben können. Ein Grundsatzproblem stelle – zumindest aus Sicht der freiberuflichen Mediatoren – die innergerichtliche Mediation dar. Die Freiberufler, erläutert Prof. Fischer, empfänden die gerichtsinterne Mediation als ein Konkurrenzprodukt auf Staatskosten. Kommen Mediatoren außergerichtlich zum Einsatz, erspare dies Kosten, entlaste die Gerichte – und könne, so hofft Fischer, sogar für einen besseren Umgang der Menschen untereinander sorgen – eben weil sie nicht wegen jeder Bagatelle vor Gericht zögen. Das neue Mediationsgesetz, betont Christian Fischer, regele einiges, aber nicht alles: Dass das Gesetz keine Qualitätsstandards für Ausbildung und Fortbildung regle, hält der Jurist für ein Manko.

Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erwartet angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs kritische Diskussionen: „Soll die Mediation als echte Alternative überzeugen, muss sie sich gegen ausgereifte und anerkannte Gerichtsverfahren behaupten. Derzeit fehlen insbesondere einheitliche Standards für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Mediatoren. Diese Qualitätskriterien sind jedoch eine Grundvoraussetzung dafür, dass diese Art der Konfliktlösung von der Bevölkerung akzeptiert wird und sich durchsetzen kann.“

Das Tagungsprogramm ist zu finden unter: www.rewi.uni-jena.de/mediationstagung.html.

Foto: (Quelle: Peter Scheere/FSU).