Ein eiliges Papier – die Arbeitsbescheinigung

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Wenn alle Stricke reißen und ein Arbeitgeber die Entscheidung treffen muss, Mitarbeiter zu entlassen, hat das viele Konsequenzen. Für den betroffenen Mitarbeiter heißt es, sich unverzüglich in der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Ein wichtiges Dokument ist die Arbeitsbescheinigung, die nur der Arbeitgeber ausfüllen darf.

„Bitte unterstützen Sie als Arbeitgeber Ihren ehemaligen Mitarbeiter durch zeitnahes Ausfüllen und Rückgabe der Arbeitsbescheinigung“, appelliert Birgit Becker, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena. Durch diese Bescheinigung wird die schnelle Berechnung und Auszahlung der Leistungen an den Arbeitslosen gesichert.  Wichtig ist es, den Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen.

Übrigens: Eine Arbeitsbescheinigung muss nicht liegenbleiben, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. Nur durch sie kann schnell und sachgerecht über den Antrag, die Leistungshöhe aber auch über mögliche Sperrzeiten entschieden werden.

Im Internet sind die aktuellsten Arbeitsbescheinigungen und Ausfüllhinweise für Arbeitslosengeld I und II unter www.arbeitsagentur.de àFormulare à Bürgerinnen und Bürger aktuell zum Download eingestellt.