Ein Lockmittel der besonderen Art

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In Gotha ist das Parken auf den städtischen gebührenpflichtigen Parkflächen an Samstagen kostenfrei und das bereits seit Jahren. Darüber hinaus gilt hier für ein kurzzeitiges Parken von dreißig Minuten das Prinzip der „Brötchentaste“. Hier ist für die halbe Stunde kostenfreies Parken möglich. Man sollte aber nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Wer länger in der Stadt verweilen will, kann die am Automaten gebuchte Parkzeit um dreißig Minuten überziehen.

Für die Zeit vom 30.04.2012 bis zum 06.05.2012 können Bürger und Gäste der Stadt auf den städtischen Parkflächen und den von der Baugesellschaft Gotha und den Kommunalen Beteiligungen Gotha bewirtschafteten Parkplätzen gänzlich kostenfrei parken. „Ich sehe den Verzicht auf die Einnahmen aus den Parkgebühren aus als eine Wirtschafts- und Kulturförderung an und hoffe, dass dies noch mehr Menschen rund um unser Gothardusfest in unsere Innenstadt lockt“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.

Diese Regelung gilt für folgende städtische Parkflächen: Am Busbahnhof, Gartenstraße, Arnoldiplatz, Augustinerstraße,  Bergallee, Blumenbachstraße, Ekhofplatz, Hauptmarkt, Hützelsgasse, Lucas-Cranach-Straße, Lutherstraße, Mönchelsstraße, Myconiusplatz, Querstraße, Schwabhäuser Straße, Siebleber Straße.
Auch hier sollte man nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Denn auch hier darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden.

Freies Parken in der Gothaer Innenstadt zum Gothardusfest

In Gotha ist das Parken auf den städtischen gebührenpflichtigen Parkflächen an Samstagen kostenfrei und das bereits seit Jahren. Darüber hinaus gilt hier für ein kurzzeitiges Parken von dreißig Minuten das Prinzip der „Brötchentaste“. Hier ist für die halbe Stunde kostenfreies Parken möglich. Man sollte aber nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Wer länger in der Stadt verweilen will, kann die am Automaten gebuchte Parkzeit um dreißig Minuten überziehen.

Für die Zeit vom 30.04.2012 bis zum 06.05.2012 können Bürger und Gäste der Stadt auf den städtischen Parkflächen und den von der Baugesellschaft Gotha und den Kommunalen Beteiligungen Gotha bewirtschafteten Parkplätzen gänzlich kostenfrei parken. „Ich sehe den Verzicht auf die Einnahmen aus den Parkgebühren aus als eine Wirtschafts- und Kulturförderung an und hoffe, dass dies noch mehr Menschen rund um unser Gothardusfest in unsere Innenstadt lockt“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.

Diese Regelung gilt für folgende städtische Parkflächen: Am Busbahnhof, Gartenstraße, Arnoldiplatz, Augustinerstraße,  Bergallee, Blumenbachstraße, Ekhofplatz, Hauptmarkt, Hützelsgasse, Lucas-Cranach-Straße, Lutherstraße, Mönchelsstraße, Myconiusplatz, Querstraße, Schwabhäuser Straße, Siebleber Straße.
Auch hier sollte man nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Denn auch hier darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden.

Freies Parken in der Gothaer Innenstadt zum Gothardusfest

In Gotha ist das Parken auf den städtischen gebührenpflichtigen Parkflächen an Samstagen kostenfrei und das bereits seit Jahren. Darüber hinaus gilt hier für ein kurzzeitiges Parken von dreißig Minuten das Prinzip der „Brötchentaste“. Hier ist für die halbe Stunde kostenfreies Parken möglich. Man sollte aber nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Wer länger in der Stadt verweilen will, kann die am Automaten gebuchte Parkzeit um dreißig Minuten überziehen.

Für die Zeit vom 30.04.2012 bis zum 06.05.2012 können Bürger und Gäste der Stadt auf den städtischen Parkflächen und den von der Baugesellschaft Gotha und den Kommunalen Beteiligungen Gotha bewirtschafteten Parkplätzen gänzlich kostenfrei parken. „Ich sehe den Verzicht auf die Einnahmen aus den Parkgebühren aus als eine Wirtschafts- und Kulturförderung an und hoffe, dass dies noch mehr Menschen rund um unser Gothardusfest in unsere Innenstadt lockt“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.

Diese Regelung gilt für folgende städtische Parkflächen: Am Busbahnhof, Gartenstraße, Arnoldiplatz, Augustinerstraße,  Bergallee, Blumenbachstraße, Ekhofplatz, Hauptmarkt, Hützelsgasse, Lucas-Cranach-Straße, Lutherstraße, Mönchelsstraße, Myconiusplatz, Querstraße, Schwabhäuser Straße, Siebleber Straße.
Auch hier sollte man nicht vergessen, die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Denn auch hier darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden.