Einwohnerfragestunde in Gotha

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Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass den Bürgerinnen und Bürgern weitere Möglichkeiten der direkten Mitgestaltung des Lebens in Gotha offeriert werden.

Gemäß § 27 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gotha sind quartalsweise Einwohnerfragestunden durchzuführen.

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und wird auf 30 Minuten begrenzt.

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter nimmt mündlich Stellung. Eine Aussprache bzw. Beratung dazu findet nicht statt, es sind jedoch zwei Zusatzfragen des Fragestellers oder eines Stadtratsmitgliedes zulässig. Fragen, die in der Stadtratssitzung nicht beantwortet werden konnten, werden schriftlich beantwortet.

Die Fragen müssen spätestens 14 Kalendertage vor der Sitzung schriftlich im Büro des Stadtrates der Stadt Gotha eingegangen sein.

Die nächste Einwohnerfragestunde wird in der Stadtratssitzung am 26.11.2014 durchgeführt. Anfragen können bis zum 12.11.2014 bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. Stadtratsbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha eingereicht werden.

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