Entschädigung für Ausschussvorsitzende neu regeln

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Mit einem Änderungsantrag zur Hauptsatzung möchte die Kreistagsfraktion der Freien Wähler/BI eine Neuregelung der Entschädigungen für die Ausschussvorsitzenden und den Kreistagsvorsitzenden erreichen.

 

Die Ausschussvorsitzenden haben die Aufgabe, die Ausschusssitzungen zu moderieren. Gleiches gilt für den Vorsitzenden des Kreistages, dem die Moderation der Kreistagssitzungen obliegt. Bisher ist geregelt, dass dem Vorsitzenden eines Ausschusses und dem Vorsitzenden des Kreistages zusätzliche monatliche Entschädigungen zustehen, unabhängig davon ob eine Sitzung des Gremiums stattfindet oder nicht.

 

Jährlich sind zwischen zwei Sitzungen (Rechnungsprüfungsausschuss), vier (Seniorenbeirat, Werkausschuss) und sechs Sitzungen (Fachausschüsse, Kreistag) geplant. 2220,-€ im Jahr für die Leitung von maximal sechs Sitzungen erscheint der Fraktion unangemessen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat beispielsweise im vergangenen Kalenderjahr diese Summe für die Leitung von zwei Sitzungen erhalten.

 

Somit erscheint es gerechtfertigt, die besondere Entschädigung der Ausschussvorsitzenden an ihrer tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung festzumachen. Deshalb schlägt die Kreistagsfraktion der Freien Wähler/BI vor, dass diese nicht monatlich, sondern mit 50 Euro pro geleiteter Sitzung zusätzlich entschädigt werden. Weiterhin findet die Partei für die zusätzliche Entschädigung des Kreistagsvorsitzenden einen Betrag von 100 Euro pro Sitzung angemessen. Der Anspruch auf Sitzungsgeld bleibt dabei unberührt.