Ermittler glauben an Verwicklung in die Taten der Nazi-Terroristen

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Die Bundesanwaltschaft hat die Festnahme des Deutschen Holger G. in einer kurzen Pressemitteilung bestätigt. Dabei heißt es: Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. November 2011) den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Holger G. in der Nähe von Hannover durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Bei der „NSU“ handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich sein soll.

Nach ersten Erkenntnissen war davon auszugehen, dass der „NSU“ sich aus den am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie der gesondert verfolgten Beate Z. zusammensetzte (vgl. Pressemitteilung Nr. 35 vom 11. November 2011). Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass auch der Beschuldigte Holger G. dringend verdächtig ist, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Holger G. stand seit Ende der 1990er Jahre mit den übrigen Mitgliedern des „NSU“ in Kontakt. Er soll deren fremdenfeindliche Einstellung geteilt haben und in dieselben rechtsextremistischen Kreise wie sie eingebunden gewesen sein. Holger G. soll den drei übrigen, im Verborgenen agierenden Mitgliedern der Vereinigung 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt haben. Zudem soll er mehrfach Wohnmobile für die Gruppierung angemietet haben. Eines der Fahrzeuge soll bei dem Mordanschlag auf die Heilbronner Polizisten genutzt worden sein.

Gegenstand der Ermittlungen ist auch die mögliche unmittelbare Tatbeteiligung des Beschuldigten an den Mordtaten des „NSU“. Die Bundesanwaltschaft wird den Beschuldigten morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen und Haftbefehl gegen Holger G. beantragen.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.