Ermittlungsverfahren gegen Thüringer Ministerpräsidentin eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen die Thüringer Ministerpräsidentin und Abgeordnete des Thüringer Landtags Christine Lieberknecht eingestellt. Nach den Ermittlungen bestehe kein hinreichender Tatverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Versetzung des vormaligen Regierungssprechers Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Erfurt mit.

Es könne nicht nachgewiesen werden, dass die Versetzung des politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand tatsächlich auf dessen Wunsch erfolgte, um ihm eine Anschlusstätigkeit in der Privatindustrie unter Beibehaltung von Übergangsgeldern und Versorgungsbezügen zu ermöglichen. Vielmehr sei im Ergebnis der Ermittlungen davon auszugehen, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Ministerpräsidentin und dem Beamten gestört war.

Die Ministerpräsidentin hatte bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens erklärt, dass der Wechsel Zimmermanns einzig auf ihrer Initiative beruht habe. Sie habe dabei von ihrem Recht der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand in rechtmäßiger Weise Gebrauch gemacht habe.

Dies sei durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gestützt worden. So habe Zimmermann als Zeuge erklärt, dass man ohne Hinzuziehung Dritter übereingekommen sei, nach außen zu kommunizieren, dass der Wechsel auf seinem Wunsch beruht habe. Auch die weiteren umfangreich geführten Ermittlungen hätten keine andere Entscheidung gerechtfertigt. Weder durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen, darunter mehrere Kabinettsmitglieder und Landtagsabgeordnete, noch durch die Auswertung von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellter sowie im Rahmen einer Durchsuchung der Firmenräume des neuen Arbeitgebers des Zeugen Zimmermann sichergestellter Unterlagen und Datenträger hätten sich hinreichend belastende Indizien ergeben.

Weiter ermittelt werde dagegen gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister Matthias Machnig und  den ehemaligen Chef der Staatskanzlei Jürgen Schöning wegen Betruges. Auch das Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfe an den Chef der Staatskanzlei Jürgen Gnauck, sei noch anhängig.

H&H Makler