Formulare für den Hund

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Ab Januar 2013 erfolgt die Hundeanmeldung/-abmeldung im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24. Dies steht in Zusammenhang mit der Einführung des thüringenweiten zentralen Hunderegisters und dient der Umsetzung des Thüringer Tiergefahrengesetzes.

Die An- bzw. Abmeldungen von Hunden sind die Voraussetzungen für die steuerliche Veranlagung von Hunden, sobald diese über vier Monate alt sind. Der Hundehalter ist verpflichtet, diesen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha anzumelden. Es besteht Anzeigepflicht innerhalb von zwei Wochen nach An- bzw. Abschaffung des Hundes. Das Formular der Anträge zur An- bzw. Abmeldung kann über die Internetseite www.gotha.de / Bürgerservice heruntergeladen werden.
Für das Hunderegister sind folgende Daten zu erfassen: Geschlecht eines Hundes sowie dessen Geburtsdatum, die Rasse oder Angaben zur Kreuzung und das Aussehen des Hundes, alle Daten sind im Chipnachweis enthalten. Ebenfalls nachzuweisen sind eine gültige Haftpflichtversicherung sowie die Kennnummer des Transponders. Von einem Tierarzt wird die dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip vorgenommen. Dieser Chip dient der Identifikation des Hundes. Ebenfalls benötigt werden der Name, Geburtsdatum und Anschrift des Hundehalters.
Nach der Prüfung der eingegangen Nachweise werden die Daten in das Thüringer Hunderegister übernommen sowie ein Steuerbescheid erstellt und dieser mit der Hundesteuermarke versendet.