Gemeinderat beschließt Haushalt 2015

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Der Gemeinderat von Dachwig hat in seiner Sitzung am 17. März den Haushaltsplan für 2015 beschlossen. Obwohl mit der Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und dem Umbau des Stadions zwei große Investitionsmaßnahmen erfolgen, bleibt die Gemeinde an der Fahner Höhe schuldenfrei.
2,56 Mio. Euro werden im Dachwiger Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr an Einnahmen und Ausgaben festgesetzt. Dies haben die Mitglieder des Gemeinderates nach ausführlicher Diskussion am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Die größten Investitionsmaßnahmen sind in diesem Jahr mit 700.000 Euro im Bereich Sportstätten sowie 260.000 Euro beim Dorfgemeinschaftshaus geplant. „Nach der Erteilung der Baugenehmigung für den Stadionumbau soll zügig ausgeschrieben werden. Im November sollte die Sportanlage fertig sein“, informierte Bürgermeister Volker Aschenbach auf Anfrage der Gemeinderäte. Die Sanierung des Bürgerhauses könne wegen der gestiegenen Baukosten und der erforderlichen zusätzlichen Fördermittelbereitstellung erst 2016 abgeschlossen werden. Die Räumlichkeiten im Inneren sollen aber schon in diesem Jahr wieder nutzbar sein. Insgesamt werden rund 2,9 Mio. Euro in die beiden Baumaßnahmen fließen.
„Trotz umfangreicher Fördermittel vom Land und der EU muss die Gemeinde einen gewichtigen Anteil selbst tragen“, stellt Aschenbach fest. Dass Dachwig dennoch weiterhin schuldenfrei bleibe, liege zum einen an den gestiegenen Steuereinnahmen als auch einer sparsamen Haushaltsführung. Obwohl die Höhe der Schlüsselzuweisungen wegen des noch nicht verabschiedeten Landeshaushalts noch nicht endgültig feststehe, könne man am Ende des Haushaltsjahres wahrscheinlich sogar mit einer leichten Zuführung zur Rücklage rechnen. Ein Wermutstropfen bleibt dennoch: mit dem Haushaltsplan 2015 mussten die Gemeinderäte einer Erhöhung der Grundsteuer zustimmen. „Das Land zwingt uns zu einer Anhebung der Steuersätze. Sonst würden uns die Schlüsselzuweisungen gekürzt“, erklärte der Bürgermeister. Der Gemeinderat beschloss außerdem eine Neufassung der Hundesteuersatzung, die damit den Vorgaben in Thüringen angepasst wurde und mit der eine Angleichung der Steuersätze innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ erfolgt.