Informationsangebot für Berufsrückkehrende am 17. März in Gotha

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Am 17. März 2016 führt die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Agentur für Arbeit Gotha erneut eine Informationsveranstaltung zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familienphase durch. Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit eine Zeit lang für die Familie unterbrochen haben und jetzt beruflich wieder durchstarten möchten, können diese Veranstaltung am 17. März 2016 von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr in der Agentur für Arbeit Gotha, Schöne Aussicht 5, im Haus E, Raum 28 besuchen.

 

Die Veranstaltung soll Mut zur Rückkehr in den Beruf machen. Sie informiert zur Lage auf dem Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit, zur Stellensuche und zu den Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.

 

„Für den Wiedereinstieg in den Beruf spricht Vieles. Er bietet die Chance, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, trägt zur finanziellen Unabhängigkeit und wirtschaftliche Absicherung der Familie bei und vermeidet Altersarmut durch den Erwerb von Rentenansprüchen. Die Zeit für eine Berufsrückkehr ist günstig, denn zahlreiche Arbeitgeber suchen Personal, um Altersabgänge zu ersetzen“, sagt Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

„Menschen, die den beruflichen Wiedereinstieg planen, haben noch 30 oder mehr Jahre vor sich, in denen sie erwerbstätig sein und neue berufliche Perspektiven entdecken können. Wir möchten sie auf diesen Weg unterstützen und begleiten, denn die Rückkehr in das Berufsleben bietet auch die Chance für etwas Neues“, so Ina Benad weiter.

Zur Informationsveranstaltung sind Frauen und Männer eingeladen, die nach der Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen wieder in das Berufsleben einsteigen möchten. Auch Interessentinnen und Interessenten, die sich noch in Eltern- oder Pflegezeit befinden, sind eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

 

Sofern die Kinderbetreuung nicht anderweitig abgesichert werden kann, können die Kinder zur Informationsveranstaltung gerne mitgebracht werden.