Informationsbericht des Oberbürgermeisters zur Stadtratssitzung am 16.12.2015

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„Nach meinen Grundsätzen ist Pflichterfüllung das erste,

was einem Mann von Ehre obliegt.“

(Zitat des Tages vom Geburtstagskind des Tages Fürst Gebhard Leberecht von Blücher)

 

Wir blicken auf ein mehr als erfolgreiches Jahr, dass sicherlich mit Besuch des österreichischen Bundespräsidenten, Beginn der Partnerschaft nach Äthiopien, Eröffnung des PERTHESFORUM Gotha und Bewilligung von 30 Millionen Bundesmitteln sowie 30 Millionen Landesmitteln für Schloss Friedenstein nicht schöner abschließen könnte. Leider fehlt uns die Zeit, uns über solche Erfolge zu freuen, leider gibt es keine Chance, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen.

 

Mancher Erfolg des Jahres 2015 hat tiefe Wurzeln, im Falle von Gadolla gehen sie ins Jahr 1995, im Falle der Partnerschaft mit Äthiopien sogar bis ins Jahr 1652. 2007 haben wir im Stadtrat mit dem Kauf der Perthes-Immoblien die Grundlage für die Entwicklung des Barocken Universums geschaffen – Fakten die für grandiose Weitsicht sprechen.

 

Ich bin für meine Ehrlichkeit bekannt und verschweige deshalb auch nie, was noch vor uns liegt. Wir haben es nicht geschafft, den privaten Besitzer des Bahnhofes Gotha zu zwingen, seine Immobilie attraktiv zu gestalten, wir sind mit der Entwicklung der Gartenstraße nicht wirklich vorangekommen, viel zu lange Planungen, ohne dass das Ergebnis bereits greifbar wäre. Stadtplanung und Stadtentwicklung müssen zukünftig neue Wege gehen, wir brauchen schnellere Entscheidungen. Die zu langen Planungsphasen und Entwicklungsgedanken werden deutsche Städte ins Hintertreffen europäischer Entwicklung bringen, sie stehen der Entwicklung lebenswerter Arbeitsorte entgegen.

 

Ziel der Stadtpolitik bleibt: Wirtschaft und Arbeit, Wohnen, Bildung sowie Freizeit/Sport/Kultur. Man beachte die deutliche Reihenfolge.

 

Ohne Arbeitsplätze keine florierende Stadtentwicklung. Die Attraktivität eines urbanen Lebensraumes bestimmt sich durch die Nähe von Arbeit, Wohnen und Freizeit. Dafür hat Gotha gute Potentiale, aber wir dürfen diese auch nicht verschenken.

 

Lobenswert deshalb die Initiative der Stadtwerke, des Kaufhaus MOSES und des Gewerbevereins zur Vernetzung in der Innenstadt. Ich merke, dass das Bewusstsein steigt zu dringenden Veränderungen und nicht der Beibehaltung des Status quo. Ich hoffe sehr, dass wir mit dem in der Bürgerversammlung am 7. Januar 2016 und danach nochmals in den Gremien zu diskutierenden Rahmenplan Gartenstraße die Voraussetzung schaffen, dieses Quartier zum Wohn- und Einkaufsstandort zu entwickeln. Ein breiter Konsens im Stadtrat nach so vielen Diskussionen, mittlerweile von sechs Jahren, ist dazu sehr wünschenswert.

 

Mit dem heutigen Tage sind wir die erste große Stadt Thüringens, zum ersten Male sogar vor Waltershausen, die einen Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorlegen. Sie können sich nicht vorstellen, wie hart wir um diesen ausgeglichenen Haushalt, ohne Kreditaufnahme, mit Abbau von Verschuldung und hohen Investitionen gerungen haben.

 

Wenn wir heute mit hoffentlich breiter Zustimmung diesen Haushalt beschließen, so haben wir uns auch in ersten zaghaften Schritten auf den Weg weiterer Haushaltskonsolidierung begeben, die dieser Stadtrat beschlossen hat, Konsolidierung, die uns sagt, dass wir die Ausgaben kürzen müssen, weil die Einnahmen sinken.

 

Sie wissen, wir kämpfen mit sinkenden Zuweisungen des Freistaates Thüringen, trotz stabilem Hebesatz steigt die Kreisumlage auf über 14 Millionen Euro. Ich erinnere daran, dass diese Umlage im Jahre 2006 nur bei 6 Millionen Euro lag und die Schlüsselzuweisungen deutlich höher waren.

 

Zur Situation der Asylsuchenden in Gotha. Der Landkreis Gotha hat zurzeit Verantwortung für 1.339 Asylsuchende, davon sind 647 in der Stadt Gotha, das sind fast 50% aller Menschen die in Not sind. Der Freistaat Thüringen hat auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf und in Gotha 1.020 Menschen in Betreuung, davon sind nochmals 250 in Gotha.

 

Zur Gebietsreform

Das Thüringer Kabinett hat die Rahmenrichtlinien für eine Gebietsreform veröffentlicht – Landkreise mehr als 130.000 Einwohner, Gemeinden 8.000 Einwohner. Damit müssen die drei Verwaltungsgemeinschaften im nördlichen Landkreis Gotha aufgelöst werden. Die „VG Nesseaue“ mit Sitz Friemar und die „VG Mittleres Nessetal“ mit Sitz Goldbach haben direkte Grenzen mit der Stadt Gotha.

 

Diese Gemeinden sollten den Weg zur Einheitsgemeinde suchen, wenn es dazu keine Einigung gibt, stehen wir für Gespräche bereit, diese Gemeinden in den Stadtverbund oder Stadtkreis Gotha aufzunehmen.

Sollte die VG Mittleres Nessetal zur Einheitsgemeinde werden, wäre es schön Remstädt in den Stadtverbund Gotha aufzunehmen, denn dort fährt bekanntlich schon die Stadtbuslinie und die Vernetzung nach Gotha ist sehr eng.

 

Der Einheitsgemeinde Hörsel, die die notwendige Einwohnerzahl nicht mehr erreicht, ihr bieten wir an, nicht nur mit Waltershausen zu reden, sondern auch der Stadt Gotha Gespräche anzubieten, weil die Bürger der einzelnen Orte bereits heute sehr stark ihre Bedürfnisse in Gotha befriedigen und nicht ins Grundzentrum Waltershausen fahren.

 

Die „VG Apfelstädtaue“ mit Sitz Georgenthal fällt auch unter die Einwohnergrenze und kann keine Einheitsgemeinde bilden, nur in dem Falle, wenn sie sich mit der Einheitsgemeinde Leinatal zusammenschließt, die auch mit 3.700 Einwohnern zu klein ist. Hier werden die Verantwortlichen schnell eine Entscheidung für die Bürger treffen müssen. Georgenthal orientiert sich nach Tambach-Dietharz, Hohenkirchen und Herrenhof haben gemeinsame Gewerbeflächen mit Ohrdruf. Die Gemeinde Emleben hat eine Grenze mit Gotha. Emleben sollte sich die Chance nicht entgehen lassen auch mit Gotha zu reden, wo der Ort die meiste Identität bewahren kann.

 

Die Erfüllende Gemeinde Günthersleben-Wechmar mit Schwabhausen wird wohl aufgelöst, sie hat auch nur 3.700 Einwohner. Hier hört man, dass ein Zusammenschluss der Gemeinde mit der Einheitsgemeinde „Drei Gleichen“, Sitz Wandersleben, geplant ist. Auch Emleben könnte dorthin gehen, doch sind die Wege für die Bürger dann wirklich bürgerfreundlich?

 

Es ist viel in Bewegung, und es darf nicht, weil jemand einen Posten hat, die Zukunft verschenkt werden. Wir alle die ein Amt haben, sollten dies immer vor Augen haben. Es findet sich für jeden Arbeitsplatz eine Lösung. Wer mit Gotha zusammengeht, der genießt natürlich Arbeitsplatzsicherheit und wir garantieren Bürgernähe.

 

Im Rahmen der Lokalen Agenda haben wir im Bürgerbüro die elektronische Akte eingeführt, die den Papierverbrauch einschränken wird, gleichzeitig haben wir zum 15.12.2015 mit der Umstellung unserer Rechnertechnik begonnen, die dringend notwendig war. In der Bürgeraue, der Bertha-von-Suttner-Straße und im Bereich Bahnhofsplatz hat die Umstellung von 95 Leuchten auf LED-Technik und damit Stromeinsparung begonnen.

 

Abschließend ist es mir ein Bedürfnis am Jahresende den 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Gotha aber auch den mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den städtischen Unternehmen für ihren Einsatz und ihr Engagement für Gotha zu danken. Wir stehen gemeinsam verantwortlich für einen außergewöhnlich wirtschaftlich erfolgreiches Jahr, die Betriebe konstatieren sehr gute Jahresergebnisse, hervorragende Besucherzahlen und auch die solide Finanzverwaltung der Stadt Gotha prognostiziert uns einen Jahresabschluss im Rahmen unserer Planungen, was bei all den vielen Problemen die im Laufe des Jahres 2015 auf uns eingestürmt sind, ein riesiger Erfolg ist.

 

Unserm Team Gotha und ihren Familien ein gutes Weihnachtsfest und ein wunderbaren Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016.

 

 

 

 

Rede der Beigeordneten Frau Mikolajczak, Stadtrat am 16.12.15

B 196/15  –  Versorgung der Schüler mit Mittagessen

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Gotha ist Träger von 7 Grund- und 4 Regelschulen. In unseren Schulen ist es jedem Kind möglich eine warme Mittagsmahlzeit einzunehmen. Hierfür werden die erforderlichen Speiseräume und die technischen Betriebsräume für die Essenausgaben durch uns als Schulträger vorgehalten.

 

Die Schulkonferenzen der Grund- und Regelschulen prüfen regelmäßig und dauerhaft die Qualität und Quantität des Essens. Sie können beginnend jeweils mit dem 01. Januar eines Jahres einen Caterer bestimmen, der die Versorgung sicherstellt.

 

Die Stadtverwaltung schließt auf Grundlage des Beschlusses der Schulkonferenz einen Nutzungsvertrag mit dem Caterer. Für die Essenausgaben übernimmt die Stadt die dafür anfallenden Kosten, wie Wasser/Abwasser, Elektro- und Heizenergie und Instandhaltung einschließlich der Haustechnik. Der Caterer muss diese Kosten nicht in der Kalkulation der Essenpreise berücksichtigen. Die Stadt Gotha bezuschusst mit dieser kostenfreien Leistung somit unmittelbar den Essenpreis für jeden Schüler, der an der Essenversorgung teilnimmt.

 

Zusätzlich hat die Stadt Gotha bislang freiwillig die Kosten i. H. v. 1 Euro je Mahlzeit für Leistungsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes, die ihnen durch den Bundesgesetzgeber als ersparte häusliche Verbrauchsausgabe für das zu versorgende Kind zugerechnet werden, übernommen. Um diesen Eigenanteil der Sorgeberichtigten geht es in der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Die Stadt Gotha konnte in diesem Jahr die Erstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes abwenden und kann mit dem soeben beschlossenen Haushaltplan für 2016 sowie der damit verbundenen Finanzplanung die dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen.

 

Das Haushaltsicherungskonzept war abwendbar, aber nicht die Notwendigkeit, den Haushalt der Stadt hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben weiter zu optimieren. Das sieht auch der Stadtrat so, denn mit dem Beschluss zum Haushaltsoptimierungskonzept im Stadtrat wurden hierfür die Weichen gestellt. Neben mittelfristigen Aufgaben in diesem Konzept wurde aber klar ersichtlich, dass die freiwilligen Aufgaben der Stadt hinsichtlich ihrer Höhe einer kritischen Prüfung bedürfen.

 

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

der vorliegende Beschluss setzt an einer dieser freiwilligen Leistungen an. Die Veränderung freiwilliger Leistungen, insbesondere bei deren Minderung, ist immer ein schwieriger Prozess.

 

Ich meine aber, dass der Vorschlag, dass es keine weiteren monetären Zuschüsse zu der bestehenden bundeinheitlichen Regelung zur Gewährleistung des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums gibt, vertretbar ist. Denn der Bundesgesetzgeber deckt mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die notwendig sind damit erforderliche Bildung und Teilhabe an Kultur und Sport auch bei Bezug von Sozialleistungen möglich sind.

 

Ich bitte um Ihre Zustimmung.