Jeder dritte Beschäftigte aus dem Landkreis Gotha pendelt zur Arbeit

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Jeder dritte Beschäftigte verlässt täglich den Landkreis Gotha und den Unstrut-Hainich-Kreis, um der Arbeit nachzugehen. Dies belegt die neueste Auswertung der Pendlerströme. Gleichzeitig fahren mehr als ein Fünftel der Beschäftigten in diese beiden Landkreise zur Arbeit.

„Trotz der hohen Zahl an Einpendlern, verlassen noch immer mehr Menschen die beiden Landkreise im Agenturbezirk, um ihrer Arbeit nachzugehen. Dies zeigt, dass Kreisgrenzen keine Barrieren auf dem Arbeitsmarkt darstellen. Vielmehr zeichnen sich die Beschäftigten durch eine hohe Mobilität aus. In Thüringen können nur die kreisfreien Städte einen positiven Pendlersaldo, also mehr Ein- als Auspendler, aufweisen“, stelle Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha, bei der Auswertung der Zahlen fest.

Regionale Betrachtung

Im Landkreis Gotha finden 11.425 Menschen aus anderen Landkreisen eine Beschäfti-gung. Rund 18.425 Bewohner verlassen den Landkreis  um zu arbeiten. Damit pendeln 6.500 Menschen mehr aus dem Landkreis aus als ein.

In den Unstrut-Hainich-Kreis pendeln jeden Tag rund 7.250 Menschen ein, 22 Prozent aller Beschäftigten. Gleichzeitig verlassen 13.750 Personen den Kreis, um ihrer Arbeit nachzugehen (35 Prozent aller Beschäftigten). Damit pendeln 7.000 Menschen mehr aus dem Landkreis aus als ein.

Erläuterungen
Ein- und Auspendler, Pendlersaldo
Einpendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen. Auspendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Wohnort arbeiten. Die Differenz aus Einpendlern zu Auspendlern ergibt den Pendlersaldo.

Arbeits- und Wohnortprinzip
Addiert man die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die an ihrem Wohnort arbeiten und die Einpendler, dann erhält man die Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip. Addiert man die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die an ihrem Wohnort arbeiten und die Auspendler, dann erhält man die Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip.

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