Jenaer Stadtverwaltung reagiert auf Beschwerden aus vergangenem Jahr

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Open-Air-Veranstaltungen sind nur bis maximal 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen bilden einzelne Standorte, wo die Musik aus schalltechnischen Gründen bis 1 Uhr oder auch nur bis 22 Uhr erlaubt ist. Dies legte der Fachdienst Kommunale Ordnung in der Stadtverwaltung fest, weil es im vergangenen Jahr sehr häufig Beschwerden über Open-Air-Veranstaltungen gab.

Zudem darf die Gesamtdauer von Musikveranstaltungen sechs Stunden nicht überschreiten. Sonntags von 13 bis 15 Uhr sowie nach 20 Uhr ist nur leise Hintergrundmusik erlaubt. Tieffrequente Geräusche wie etwa Bässe sind zu minimieren oder zu vermeiden.

Die Veranstaltungen sind in jedem Fall bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin beim Fachdienst Kommunale Ordnung anzuzeigen und abzustimmen. Empfehlenswert ist jedoch eine frühere Abstimmung, weil die Zahl der Veranstaltungen an einem Standort begrenzt ist.