Kommunen können Abgabensatzungen künftig 12 Jahre rückwirkend nachbessern

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Die Thüringer Landesregierung hat am Dienstag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Satzungen von Städten und Gemeinden, die sich als rechtswidrig erwiesen haben, sollen nach dem Gesetzentwurf des Innenministeriums künftig nur noch 12 Jahre rückwirkend durch eine gültige Satzung ersetzt werden können. Bis 2021 soll es nach Angaben des für die Kommunen zuständigen Innenministeriums eine Übergangsregelung gelten, wonach Satzungen bis zu 30 Jahre rückwirkend ersetzt werden können. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet und muss vom Parlament noch verabschiedet werden.

Innenminister Jörg Geibert (CDU) begrüßte die Einigung im schwarz-roten Kabinett. „Den Bürgern wird mit der geplanten Gesetzesänderung deutlich mehr Rechtssicherheit gewährt. Die Menschen müssen Klarheit über mögliche finanzielle Belastungen haben“, erklärte der Minister. Die Bürger könnten künftig erkennen, wann sie nicht mehr rückwirkend zu Abgaben herangezogen werden dürfen. Die Neuregelung soll für alle Abgaben gleichermaßen gelten.

Übergangsfrist orientiert sich an Verjährungsfrist

Geibert betonte, dass die Übergangsfrist bis Ende 2021 den Bedürfnissen der Kommunen und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspreche. Sie orientiere sich, ausgehend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Thüringer Kommunalabgabengesetzes am 10. August 1991, an der absoluten Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Bislang können rechtswidrige Satzungen unbefristet durch neue Satzungen ersetzt werden. Die Bürger konnten somit noch nach Jahrzehnten zu Abgaben herangezogen werden. Eine inhaltsgleiche bayerische Regelung war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz enthält eine vergleichbare Regelung, die nun im Sinne des Richterspruches abgeändert werden soll.

Foto: Uwe Frost

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