Nach Schweinepest in Polen: erhöhte Vorsicht nötig

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Nach dem Auftreten der afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha alle hiesigen Schweinehalter und Jäger zu erhöhter Wachsamkeit auf.

Die Schweinepest ist eine seuchenhaft verlaufende, hoch ansteckende Virusinfektion der Haus- und Wildschweine, die zu erheblichen Bestandsverlusten und Handelsperren führen kann. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich; allerdings tragen Menschen in der Regel unbewusst zur Verbreitung bei. Denn die Krankheit geht nicht allein von Tier zu Tier über, sondern bahnt sich auch indirekt über virusbehaftete Materialien (durch Blut oder Kot verschmutzte Kleidung, Reifen, Jagdausrüstung, Futtermittel, Speisereste, Gülle/Mist etc.) einen Weg.

Der Übertragung durch Blut und dem illegalen Verfüttern von Speiseabfällen kommt vor allem bei der afrikanischen Variante der Schweinepest eine bedeutende Rolle zu. Da es keinen Impfstoff gegen die Tierseuche gibt, muss ein Befall vor allem der Wildtierpopulation vermieden werden. Das Einschleppen des ASP-Virus über den Reiseverkehr oder den Jagdtourismus ist nicht auszuschließen. Als besonders risikobehaftet gelten in dieser Hinsicht Russland, Weißrussland, Litauen, Polen und die Kaukasusregion. Trophäen, Schwarzwildprodukte, verwendete Kleidungsstücke und Gegenstände können Überträger des Virus sein. Dass tierische Erzeugnisse aus Drittländern im privaten Reiseverkehr einem Einfuhrverbot unterliegen, unterstreicht die Veterinärbehörde nochmals ausdrücklich.

Das Veterinäramt ruft dazu auf, dass
•    Schweinehalter ihre betrieblichen Krisen- und Notfallpläne prüfen und bei Bedarf aktualisieren und
•    ferner die eigenen Seuchenschutzmaßnahmen prüfen sowie verschärfen (Sicherheit der Stallanlagen, Beschränkung des Personenverkehrs in den Tierhaltungen, Einhaltung des Schwarz/Weiß-Prinzips, Reinigung und Desinfektion in den Ställen und der Transportfahrzeuge).
•    Jäger werden gebeten, auf vermehrt auftretendes Fallwild zu achten und dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Besondere Vorsicht ist geboten mit Dingen (Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke), die Blutkontakt hatten.

Im Landkreis Gotha sind derzeit 312 Schweinehalter registriert, die insgesamt 29.408 Tiere halten. Das Veterinäramt weist unter diesen Umständen nochmals auf die Anmeldepflicht für Schweinehalter hin.

Auslöser für die aktuelle Warnung bildet ein erster Fall in Ostpolen. Vor wenigen Tagen ist dort bei einem verendeten Wildschwein die afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Seit 2007 treten in Osteuropa, ausgehend von der Kaukasusregion, vermehrt Fälle dieser Schweinepest auf – mit der Tendenz einer westwärts gerichteten Ausbreitung.

Stichwort Schweinepest

Die Schweinepest äußert sich sowohl in der klassischen als auch in der afrikanischen Ausprägung in einer fieberhaften Allgemeinerkrankung der Tiere. Charakteristisch sind Blutungen in der Haut, der inneren Organe und Lymphknoten sowie Lähmungserscheinungen bei den Schweinen. Jungtiere erkranken in der Regel mit deutlicheren Symptomen. Vermehrtes Auftreten von totem Schwarzwild, verminderte Wurfgröße, Abmagerung und ggf. auch Verhaltensänderungen können Hinweise für ein Auftreten sein. Die Schweinepest ist eine hoch ansteckende Krankheit und unterliegt der Meldepflicht.