Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen

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Parallel zu den Gymnasien nehmen auch die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 2. bis zum 13. März kann die Anmeldung schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur  des Landkreises Gotha hin.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch für den Besuch der gewünschten Schule. Die Anmeldung bedeutet nicht automatisch auch die Annahme in der gewünschten Einrichtung. Wichtig auch: Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger möglich.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten Eltern vor allem den für die Schüler günstigsten Schulweg berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

Nähere Informationen zu den Regelungen geben die Schulen selbst oder das Staatliche Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361 573415145 oder 0361 573415144).