Rückmeldungen von vielen Betrieben fehlen

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Die Agentur für Arbeit Gotha erinnert alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmern daran, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen an die Arbeitsagentur zu senden. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2012 müssen die Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2013 angezeigt werden.

Bislang fehlen noch von rund 425 Unternehmen im Agenturbezirk Gotha die Rückmeldungen. Betriebe, die ihre Beschäftigungsquote nicht fristgemäß melden, werden gemahnt.

Arbeitgeber, bei denen die Beschäftigungspflicht bekannt ist, haben die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-Rom bereits von der Agentur für Arbeit erhalten. Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerzahl im vergangenen Jahr neu über 20 gestiegen ist, können die Vordrucke direkt bei der Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.rehadat-elan.de anfordern. Das Programm bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an.

Bei weiteren Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäfti-gungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Arbeitgeber Hotline unter Telefon 01801 / 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) wenden.