Thüringer Eltern beziehen besonders häufig Krankengeld für Kinder

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Erfurt, 13. Oktober 2014. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherte Eltern in Thüringen bezogen 2013 an mehr als dreimal so vielen Tagen Krankengeld für ihr erkranktes Kind wie der Bundesdurchschnitt. Je 1000 Mitglieder blieben die Thüringer 458 Tage zu Hause und bekamen dafür Ersatzleistungen von der Kasse. Das ist Platz vier im Vergleich aller Bundesländer. 

Im Bundesdurchschnitt zahlte die TK an 137 Tagen je 1000 Mitglieder Kinderkrankengeld. Am seltensten wurde das Geld mit je 77 Tagen in Baden-Württemberg und Nordrein-Westfalen gezahlt. Das ist fast sechsmal weniger als in Thüringen. Den Spitzenplatz belegt Mecklenburg-Vorpommern mit 550 Tagen je 1000 Mitglieder.

Ein Ost-West-Gefälle ist unübersehbar. Keines der fünf neuen Bundesländer liegt unter 400 Tagen Kinderkrankengeld je 1000 Mitglieder. In den alten Bundesländern sind es nie mehr als 140 Tage.

„Neben tarifvertraglichen Unterschieden wirken hier insbesondere die überdurchschnittlich hohen Erwerbstätigenquoten ostdeutscher Frauen“, sagt Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen. „In den neuen Bundesländern sind oft beide Elternteile erwerbstätig. Wird hier ein Kind krank, muss Krankengeld häufiger in Anspruch genommen werden als in Regionen mit vielen Alleinverdiener-haushalten.“

Zum Hintergrund 

In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern kranker Kinder für zehn Tage Zahlt ein Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt, zum Beispiel, weil der Tarifvertrag es so regelt, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld. Dasselbe gilt, wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgebraucht ist. Auch Selbstständige und andere Berufstätige, die kein Arbeitseinkommen haben, während sie ihr krankes Kind pflegen, können das Kinderkrankengeld erhalten. Weitere Voraussetzungen zum Erhalt des Kinderkrankengeldes sind unter www.tk.de, Webcode 040026, zusammengefasst.