Tötungsrecht als Standesprivileg? Adelige Gewalt und die frühneuzeitliche Rechtslehre

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Datum: 4. Juli 2013
Ort: Rosensäle der FSU Jena, Fürstengraben 27
Beginn: 19.00 Uhr

Am 3. Februar 1573 tötete der eichsfeldische Ritter Barthold von Wintzingerode den wehrlosen Förster seiner Vettern. Weil er ihm wiederholten Diebstahl vorwarf, erschoss er den flehentlich um Gnade Bittenden vor dessen eigenem Haus in Wut noch vom Pferd herab. In dem folgenden Prozess vor dem zuständigen Hofgericht des Mainzer Kurfürsten rechtfertigte sich Wintzingerode mit dem Hinweis, die Tat sei Teil einer Fehde mit seinen Vettern und der Förster habe seine Ehre verletzt. Das nutzte nichts: Wintzingerode wurde am 22. September 1575 zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet.

Handelte es sich dabei um einen Ausnahmeprozess aus politischen Gründen und wegen des komplexen Umfeldes in Nordthüringen? Entsprach die juristische Beurteilung des Falles eigentlich den zeitgenössischen Rechtsauffassungen?

Im Vortrag soll vor dem Hintergrund dieses Beispiels der Frage nachgegangen werden, wie die Rechtslehre der beginnenden Frühen Neuzeit solche Gewaltdelikte Adeliger bewertete. Billigte sie Adeligen ein Tötungsprivileg eben wegen ihrer Adeligkeit zu, stellte sie solche standeshöheren Täter mit nicht-adeligen Untertanen gleich oder verfolgte sie jene am Ende besonders hart?

Der Referent PD Dr. Alexander Jendorff ist Oberstudienrat an der Goetheschule in Wetzlar. Er wurde 1998 zum Thema »Katholische Reform im Erzstift Mainz« promoviert und erhielt 2010 für seine Habilitation zum »Condominium« – einer gemeinschaftlich ausgeübten Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein einzelnes Gebiet – den Wissenschaftspreis für Hessische Geschichte und Landeskunde des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Zum Vortrag ist wie immer – neben den Mitgliedern – die interessierte Öffentlichkeit eingeladen. Der Eintritt ist frei.

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