Und nun?

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Jena/Gera. Heute wurde in der 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gera die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Unser Eichplatz bleibt in kommunaler Hand“ vom 16.03.12 verhandelt. Zu einer Verhandlung im besten Sinne kam es erst gar nicht.

Nach dem Verlesen des Sachstandes wurde postwendend die Entscheidung der Kammer verkündet. Die Stadt Jena als Beklagte hat Recht bekommen, weil die Frist nicht eingehalten wurde. Uns als Kläger wurde vorgeworfen, dass wir eher hätten handeln müssen. Aber das war und ist ja die Crux. In diesem Falle hätten wir nicht den Tatbestand, also erst ein Bürgerbegehren einzureichen, nachdem die Investoren feststehen, sondern wir hätten im Vorfeld ein Bürgerbegehren einreichen müssen. Also im Stadium der Investoren-Ausschreibung und der damit verbundenen Verkaufsabsicht. Das Gericht hat rein formal entschieden. Inhalte wurden und werden nicht verhandelt. Und hier muss man sich fragen, wo werden denn die Inhalte verhandelt. So zum Beispiel, dass die Investoren auf dem Eichplatz eine überdimensionierte Gewerbefläche betreiben wollen und weder ein Einzelhandelskonzept noch eine Verträglichkeitsstudie in Bezug auf die Auswirkungen auf den Einzelhandel vorliegen.

Zivilgesellschaftliche Belange wie Bürgerbeteiligung im großen Rahmen oder stadtplanerische Aspekte sind nicht einklagbar, noch verhandelbar. Es wird ausschließlich Recht verhandelt und gesprochen. Gegen ein B-Plan-Verfahren ein Bürgerbegehren zu initiieren, hat im Endeffekt keinen Erfolg. Denn in letzter Konsequenz könnte dem Initiator immer unterstellt werden, den B-Plan auszuhebeln und damit der Stadt die Planungssicherheit bzw. das Planungsrecht aus der Hand zu nehmen.

Wenn, dann muss im Planfeststellungsverfahren ein Bürgerbegehren eingereicht werden, doch das war in unserem Fall 1993. Schnee von gestern.

Mit dem heutigen Urteil wurden die Begriffe Bürgerbeteiligung und Aktivierung der Zivilgesellschaft konterkariert. Sie bleiben Worthülsen und theoretische Konstrukte. Der Rechtsamtsleiter der Stadt Jena, Martin Pfeiffer, freute sich über die Entscheidung des Gerichtes und kommentierte diese mit den Worten, „Dann können wir weiter planen“. Wer ist/sind wir? Die Bürger offensichtlich nicht. Die Stadt Jena? Nein, denn diese schafft nur Planungssicherheit und Baurecht. Die eigentlichen Planer sind die Investoren!

Und nun? Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht, welche rechtlichen Schritte wir weiter gehen werden.