Urlaub für Arbeitslose – nur mit vorheriger Zustimmung

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Ortsabwesenheit rechtzeitig anzeigen

In wenigen Tagen beginnen die Schulferien und viele bereiten ihren Sommerurlaub vor. Aber gibt es auch für Arbeitslose Urlaub? Die Agentur für Arbeit Gotha informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

Grundsätzlich müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Urlaub ist auch für Menschen möglich, die eine Beschäftigung suchen und bei der Agentur für Arbeit Gotha bzw. bei den Jobcentern gemeldet sind. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Agentur für Arbeit kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Wer arbeitslos ist und in den Urlaub fahren will, muss vorher diese Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern beantragen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn sich durch die Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögert, kein Vorstellungsgespräch platzt oder sich eine Qualifizierung verschiebt. Wer ohne vorherige Zustimmung der Arbeitsagentur oder Jobcenter in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen.

Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Betroffenen, sich frühzeitig um die erforderliche Zustimmung zu kümmern.

Publiziert am 02. Juni 2011, 12:35 Uhr