Verbrennen nur noch bis 1. April gestattet

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Nur noch bis einschließlich 1. April kann trockener und unbelasteter Baum- und Strauchschnitt in den dafür freigegebenen Städten und Gemeinden des Landkreises Gotha verbrannt werden. Darauf weist das Kreisumweltamt hin. Mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage können die Feuer täglich zwischen 10 und 18 Uhr lodern.

Auf eigenen Wunsch bleibt das Verbrennen auch weiterhin verboten in den gesamten Gemarkungen der Stadt Gotha inkl. der Ortsteile, der Stadt Tambach-Dietharz, der Stadt Friedrichroda inkl. des Ortsteils Finsterbergen, der Gemeinde Tabarz sowie in der Gemeinde Günthersleben-Wechmar. In Georgenthal bleiben lediglich die Fluren der Lohmühle und die an Tambach-Dietharz angrenzende Flur der Hohen Warte in Richtung Neues Haus für Gartenfeuerchen tabu.

Das Umweltamt macht darauf aufmerksam, dass außer unbelastetem und trockenem Baum- und Strauchschnitt keine weiteren Stoffe oder Abfälle verbrannt werden dürfen. Mindestabstände wie 50 Meter zu öffentlichen Straßen, 15 Meter zu Gebäudeöffnungen oder 100 Meter zu Waldflächen sind ebenfalls einzuhalten. Auch dürfen die Feuer nicht unbeaufsichtigt bleiben, und die Glut muss anschließend ordentlich gelöscht werden.

Wer nicht verbrennen darf oder will, kann den Baum- und Strauchschnitt auch zu den Öffnungszeiten in den Wertstoffhöfen in Gotha (Kindleber Str. 188), Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16), Ohrdruf (Halbmondsweg/Hinter den Teichen), Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a) oder Kornhochheim (Hauptstraße) abgeben.

Publiziert: 14. März 2011, 14.17 Uhr