Verfahren gegen Mineralölkonzerne wegen freier Tankstellen

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Bonn (ots). Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt hat im PHOENIX-Interview erklärt, dass die derzeitigen Preissteigerungen am Benzinmarkt nicht durch illegale Preisabsprachen verursacht worden seien.

Vielmehr handele es sich um ein „in sich festgelegtes Muster, auf das sich die Mineralölkonzerne verlassen können. In 90 Prozent der Fälle sind es Aral oder Shell, die mit der Preissteigerung vorangehen. Der jeweils andere folgt dann nach drei Stunden und die anderen nach fünf Stunden.“ Dieses Vorgehen sei „kartellrechtlich erlaubt“, so Mundt.

Verfahren gegen die großen Mineralölkonzerne seien allerdings eingeleitet worden. Der Grund: „Freie Tankstellen werden z.T. zu höheren Priesen beliefert, als die großen Konzerne selbst an ihren Tankstellen nehmen.“ Mundt rät Autofahrern, dennoch gezielt an freien Tankstellen zu tanken, weil in deren Umfeld die Preise niedriger seien: „Das belebt den Wettbewerb und hilft unserer Arbeit.“