Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch Erenamtler

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Für die im Januar 2015 beginnende fünf-jährige Amtszeit sucht die Stadt Jena Schiedspersonen. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituati­onen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsge­schick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsver­schiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Berei­chen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprü­chen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbe­schädigung. Die Schiedsperson muss in Jena wohnen, darf nicht vorbestraft sein, sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre alt sein. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzu­bringen sind aber Menschenkenntnis, einige Lebenser­fahrung, Geduld, etwas Zeit, Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungs­führung.

Wer sich für diese Tätigkeit interessiert, richtet bitte bis zum 30.11.2014 eine schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf an die Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena. Telefonische Auskünfte werden unter den Ruf­nummer  492502 erteilt. Weitere Informati­onen zur Tätigkeit der Schiedsperson sind auch im Inter­net unter www.schiedsamt.de abrufbar.