Für die im Januar 2015 beginnende fünf-jährige Amtszeit sucht die Stadt Jena Schiedspersonen. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Die Schiedsperson muss in Jena wohnen, darf nicht vorbestraft sein, sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre alt sein. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, Geduld, etwas Zeit, Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung.
Wer sich für diese Tätigkeit interessiert, richtet bitte bis zum 30.11.2014 eine schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf an die Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena. Telefonische Auskünfte werden unter den Rufnummer 492502 erteilt. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson sind auch im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.