Wohnungskontrollen im geförderten Mietwohnungsbestand

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Im Jahr 2004 wurden letztmalig umfassende Überprüfungen der Einhaltung von Belegungs- und Mietpreisbindungen im geförderten Mietwohnungsbestand durchgeführt. Nunmehr stehen diese Kontrollen erneut an. Sie erfolgen diesmal auf der Grundlage des Thüringer Wohnraumfördergesetzes (ThürWoFG) vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 1) in Verbindung mit der dazu bekannt gemachte Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen vom 13.06.2013 (ThürStAnz S.981).

Durchgeführt werden die Überprüfungen von Mitarbeitern der Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben, die dafür eigens mit einem vom Oberbürgermeister ausgestellten Kontrollauftrag versehen sind und die sich damit und in Verbindung mit dem jeweiligen Dienstausweis unaufgefordert legitimieren werden. Die betroffenen Vermieter sind bereits in Kenntnis gesetzt und können sich an den Kontrollen ggf. unterstützend beteiligen. Die Überprüfungen erstrecken sich ausschließlich auf Wohnungen, die im so genannten 1. Förderweg oder mit Mitteln der Modernisierungsförderung gefördert wurden und damit bestimmten Zweckbindungen unterliegen. Sie erfolgen regelmäßig durch Befragung der Wohnungsinhaber vor Ort.

Überprüft wird, ob die Wohnungen von Wohnberechtigten aufgrund einer Wohnberechtigungsbescheinigung oder von Nichtwohn-berechtigten aufgrund einer sogenannten Freistellung bewohnt werden, oder eine sonstige Benutzungsgenehmigung vorliegt. Darüber hinaus erstreckt sich die Kontrolle auch darauf, ob die Wohnungen ohne Genehmigung baulich verändert, zweckentfremdet oder zu mehr als der Hälfte der Wohnfläche unter- oder weitervermietet worden sind. Umfang und Inhalt der Prüfungen können somit von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich ausfallen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Kontrolleuren, so weit erforderlich, die Besichtigung der Wohnung zu gestatten ist! Über den genauen Zeitpunkt der Kontrolle informiert rechtzeitig ein entsprechender Aushang im jeweiligen Hauseingangs- bzw. Treppenhausbereich durch den jeweiligen Vermieter. Zu jeder Kontrolle wird ein Prüfbericht gefertigt, der nach Auswertung bei der zuständigen Stelle, der Abteilung Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gotha, zu den Akten genommen wird.

Im Interesse eines zügigen Ablaufs der Kontrollen baut die Stadtverwaltung auf das Verständnis und die entsprechende Unterstützung der betroffenen Haushalte.