Zahl der Telekommunikationsüberwachungen um 40 Prozent gesunken

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Die Zahl der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung ist in Thüringen im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen. In diesem Zeitraum führten die Thüringer Polizeibehörden auf der Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes insgesamt 68 Maßnahmen durch. Bei 66 Fällen handelte es sich dabei um Positionsbestimmungen von Mobiltelefonen, wie Innenminister Jörg Geibert am Dienstag mitteilte.

Den Anlass fast aller Überwachungsmaßnahmen bildeten Sachverhalte, in denen entweder eine vermisste Person im Vorfeld einen Suizid angekündigt hatte oder in denen auf Grund der Umstände eine Lebensgefahr für den Vermissten angenommen werden musste.

In zwei Fällen wurden Verkehrsdaten erhoben. Darunter war eine sogenannte Zielwahlsuche über einen Zeitraum von vier Tagen. Die Maßnahme diente der Ermittlung einer Anruferin, die sich zuvor mehrfach in einer offensichtlichen Notlage an eine Hebamme gewandt hatte, dabei jedoch keine Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen wollte.

Keine Telefone abgehört

Inhaltsüberwachungen des Telefonverkehrs erfolgten überhaupt nicht, sagte Geibert. Auch die durch den Gesetzgeber im Jahr 2008 im Polizeiaufgabengesetz eingeführten erweiterten Eingriffsmöglichkeiten in das Fernmeldegeheimnis – wie zum Beispiel der Einsatz eigener technischer Mittel zur Ortung von Mobiltelefonen oder der verdeckte Zugriff auf Computer zur Überwachung internetbasierter Telefonie – habe es nicht gegeben.

„Aus den rückläufigen Fallzahlen sollte jedoch nicht der Schluss abgeleitet werden, die genannten Befugnisse wären möglicherweise überflüssig“, erklärte der Innenminister. „Aus fachlicher Sicht muss ein angemessenes Handlungsinstrumentarium für die Bewältigung herausragender Gefahrenlagen vorgehalten werden.“ Deshalb sei es uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Gesetzgeber diese Eingriffsmöglichkeiten bei der unlängst erfolgten Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes beibehalten hat.

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