SPD-Landesvize Carsten Schneider zu den Äußerungen von Infrastrukturministerin Keller

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„Im Mietrechtsnovellierungsgesetz ist an keiner Stelle die Rede davon, dass die Kommunen Maßnahmenpläne erstellen müssen, um in den betroffenen Gebieten die angespannte Mietwohnungssituation zu beseitigen. Vielmehr sind die Landesregierungen dazu verpflichtet.

Sicherlich kann man die Städte Erfurt, Weimar und Jena in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Es allerdings immer wieder so hinzustellen, als seien die betreffenden Kommunen die entscheidenden Akteure bei der Einführung der Mietpreisbremse, ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit durch Ministerin Keller.

Der Adressat der Regelung, die der Bundestag beschlossen hat, sind die Bundesländer, also Thüringen. Selbst das CSU-geführte Bayern zeigt, wie es geht. Dort gilt die Mietpreisbremse bereits in 144 Kommunen.“