Zulassungsbehörde rät zur Prüfung, ob ein Lastschriftmandat besteht

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Autobesitzer, die in diesen Tagen eine Aufforderung des Hauptzollamts Frankfurt/Oder zur Zahlung der Kfz-Steuer erhalten, sollten diese genau prüfen. Darauf weist die Zulassungsbehörde des Landkreises Gotha hin.

In der Regel haben die Fahrzeughalter bereits eine Einzugsermächtigung für die fälligen Steuern erteilt, womit die Zahlungsaufforderung hinfällig ist und ignoriert werden kann. Wer bislang keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss die fällige Steuer noch eigenverantwortlich an den Zoll überweisen. Fahrzeughalter sollten daher genau hinschauen, damit sie den Steuerbetrag nicht versehentlich doppelt entrichten. In Einzelfällen bittet der Zoll auch darum, die seinerzeit noch den Landeskassen erteilten Einzugsermächtigungen zu erneuern, da sich der Empfänger geändert hat.

Gründe, warum seitens der Zollverwaltung nun bundesweit Zahlungsaufforderungen auch an Halter mit gültigem Lastschrift¬mandat versandt werden, sind nicht bekannt. Die Zulassungs¬behörde des Landkreises Gotha legt allerdings Wert auf die Feststellung, hierbei keine Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Personen zu haben. Wer sich nicht sicher ist, ob die Steuerforderung des Zolls berechtigt ist, sollte sich im für den Landkreis Gotha zuständigen Hauptzollamt Frankfurt/Oder erkundigen. Die Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt kann bei steuerrechtlichen Fragen leider nicht weiterhelfen.