Falscher Name kann teuer werden: Masken-Schneidern drohen Abmahnungen

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Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten. Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.
Juristen raten laut n-tv, den Zusatz „Schutz“ zu verwenden und dafür Begriffe wie Mundbedeckung, Mund- und Nasen-Maske oder Behelfsmaske zu gebrauchen.
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