Zwei neue Schutzgebiete ausgewiesen

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Die Hartholzaue rund um die Kiesseen zwischen Georgenthal und Herrenhof sowie die Feuchtwiese unter dem Sandberg nahe Schwarzhausen sind künftig geschützte Landschaftsbestandteile. Die entsprechenden Verordnungen der Unteren Naturschutzbehörde erscheinen im Amtsblatt des Landkreises Gotha am 14. April und treten am Folgetag in Kraft.

Kiesseen und die Apfelstädt prägen die Flur zwischen Georgenthal und Herrenhof, von der künftig 41 Hektar als Schutzgebiet ausgewiesen sind. Das Gebiet repräsentiert den sehr selten gewordenen und im Landkreis einzigartigen Landschaftsraum der Hartholzaue eines Mittelgebirgsbaches. Deren naturnaher Stieleichenwald besitzt aufgrund seiner Biotopstruktur eine große Bedeutung für den Artenschutz. Die durch Kiesabbau entstandenen Seen bereichern das Landschaftsbild. Das Areal bietet aufgrund der Vielfalt an Lebensraumtypen ein Rückzugsgebiet für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten, etwa für Mittel- und Grünspecht, Fledermäuse, Kammmolch und Ringelnatter. Bemerkenswert ist die reiche Libellenfauna mit teilweise landesweit einmaligen Vorkommen. Sowohl die Wasserpflanzen- als auch die Wiesengesellschaften auf den wechselfeuchten Kiesböden machen den Landstrich auch in floraler Hinsicht bedeutsam.

Nicht weniger als 21 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind an der Feuchtwiese am Sandberg zwischen Winterstein und Schwarzhausen nachgewiesen. Die besondere Bedeutung dieses Gebietes besteht in seiner Eignung als Lebensraum für Wiesenbrüter. Die vom Aussterben bedrohten Bekassinen, eine Schnepfenvogelart, haben hier ebenso wie das Braunkehlchen und der Baumpieper ihre Brutplätze. Stark gefährdete Arten finden sich zudem unter den Wasser- und Laufkäfern. Aus botanischer Sicht verdienen das Vorkommen einer stark gefährdeten Orchideenart und zehn in unterschiedlichem Ausmaß bedrohter Pflanzengesellschaften besondere Aufmerksamkeit. Von Bedeutung sind hier die Trollblumen-Schlangenknöterich- und die Wiesenfuchsschwanz-Wiese-Gesellschaft. Rund 6,6 Hektar der von Seggen, Röhrichten und Quellen geprägten Fläche stehen künftig unter besonderem Schutz.

Die Unterschutzstellung erfolgte, um Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt vorzubeugen und den Charakter der Gebiete zu erhalten. In den Verfahren hat die untere Naturschutzbehörde die Interessen der Eigentümer und Pächter weitgehend berücksichtigt und eine Reihe von Ausnahmen zugelassen, so dass auch künftig eine naturnahe land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie insbesondere in der Hartholzaue zwischen Herrenhof und Georgenthal die naturnahe Erholung und das Angeln weiter möglich sind.

Publiziert: 12. April 2011, 8.34 Uhr