Deutscher Bundestag beschließt Jahressteuergesetz 2020

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Deutscher Bundestag: Blick in den Plenarsaal. Foto: Steffen Prößdorf/Wikipedia

Schipanski: „Guten Nachrichten für die vielen Ehrenamtlichen im Landkreis Gotha und im Ilm-Kreis“

Heute hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Mit dem Gesetz wird auch ein neues Ehrenamtspaket auf dem Weg gebracht. Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt dies sehr: „Die Stärkung des Ehrenamts ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Umso erfreulicher ist es, dass wir in den parlamentarischen Beratungen viele Verbesserungen für die ehrenamtlichen Organisationen erreichen konnten. Davon profitieren auch unsere Ehrenamtlichen im Landkreis Gotha und Ilm-Kreis, denen ich an dieser Stelle für ihre wichtige Arbeit von Herzen danken möchte. Sie sind zentrale Eckpfeiler unserer Gesellschaft und verdienen unsere Anerkennung und Wertschätzung.

Die erreichten Verbesserungen unterstützen das Ehrenamt ganz konkret: Die Ehrenamtspauschale wird von 720 € auf 840 € angehoben und der Überleitungsfreibeitrag von 2.400 auf 3.000 € erhöht. Das Spendenbescheinigungsverfahren vereinfachen wir, so dass künftig für Spenden bis 300 € ein einfacher Kontoauszug als Nachweis ausreicht. Außerdem erleichtern wir kleinen Vereinen die Existenz dadurch, dass wir die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von höchstens 45.000 € abschaffen. Auch die Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Organisationen wird künftig unter stark vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht. Die Einnahmegrenze zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird von derzeit 35.000 € auf 45.000 € erhöht. Wir erweitern den Katalog der Zweckbetriebe um solche, die sich der Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten verschrieben haben oder die der Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen gewidmet sind. Auch den Zweckkatalog des § 52 Abgabenordnung ergänzen wir um die Bereiche ‚Klimaschutz‘, ‚Freifunk‘ und ‚Ortsverschönerungen‘. Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, verbessert damit den Internetzugang im öffentlichen Raum. Mit der Aufnahme von „Freifunk“ in den Zweckkatalog erreichen wir genau das.

Das Ehrenamt ist der Rückhalt unserer Gesellschaft und die Ehrenamtlichen verdienen unsere Unterstützung. Das machen wir mit diesem Gesetz einmal mehr deutlich“, so Schipanski.

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