Gotha: BürgerBüro öffnet ab 31. August

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Das Neue Rathaus am Ekhofplatz. Foto: Stadtverwaltung

Gotha (red, 31. Juli). Wegen der Corona-Pandemie ist das BürgerBüro der Stadt Gotha seit dem 17. März geschlossen. Ab Montag, dem 31. August, soll das BürgerBüro unter eingeschränkten Bedingungen wieder für den Besucherverkehr öffnen.

Die Schließzeit nutzte die Verwaltung, um interne Abläufe für mehr Service und Bürgernähe und -freundlichkeit zu verbessern. So kommt fürs BürgerBüro ein neues Terminvereinbarungssystem zum Einsatz, was bessere Planung der Termine ermöglicht, Wartezeiten verkürzt und dem Hygieneschutzgedanken Rechnung trägt.

Ab dem 31. August können unter www.gotha.de rund um die Uhr Terminreservierungen durchgeführt werden. Nachdem das gewünschte Anliegen ausgewählt wurde, kann sofort und unkompliziert, unter Angabe der erforderlichen Daten, ein passender Termin reserviert werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, mehrere Anliegen gleichzeitig zu wählen sowie die Anzahl gleicher Anliegen zu variieren.

Während der Öffnungszeiten können Termine auch weiter telefonisch unter 03621 222-402 oder 03621 222-405 vereinbart werden. Auch das Senden einer Mail an buergerbuero@gotha.de mit dem jeweiligen Anliegen und den telefonischen Kontaktdaten ist möglich.

Darüber hinaus kann man persönlich vorzusprechen: montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr. Samstags werden ab dann nur noch Anliegen nach erfolgter Terminreservierung bearbeitet.

Bürgeranliegen können – mit Ausnahme der Samstage – auch weiterhin auch ohne vorherige Terminabsprache bearbeitet werden. Hierbei ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen, da Terminreservierungen vorrangig bearbeitet werden.

Damit größere Menschenansammlungen, im Sinne der Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. Juli 2020, vermieden werden können, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Termine über einen der oben genannten Wege verbindlich zu buchen, diese einzuhalten oder bei Verhinderung abzusagen.

Außerdem gilt: Es dürfen nur Personen im BürgerBüro vorsprechen, die keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine erkennbaren Krankheitssymptome, wie leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen.

Beim Betreten und während des Aufenthalts im Gebäude ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Fragen zu den vorgeschriebenen Abstandsregelungen und den Hygienemaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerBüros gerne beantwortet.

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