Keine Gartenabfälle im Wald entsorgen

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Gartenabfälle gehören wie Sperrmüll, Glasflaschen, Kunststoffe, Batterien oder Zigarettenkippen nicht in den Wald. Grafik: PEFC/ThüringenForst-AöR

Die illegale Gartenabfallentsorgung im Wald speziell im Frühjahr macht Waldbesitzenden Sorgen

Biologische Vielfalt im Wald gefährdet. Hohes Bußgeld droht.

Erfurt (hs): Bald ist es wieder soweit: Viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer blicken voller Vorfreude der kommenden Gartensaison entgegen. Doch wohin dann mit den Zweigen, Zwiebeln, Blättern und dem ersten Rasenschnitt? Diese Frage können im Frühjahr Waldbesitzende und Forstleute beantworten, die Berge von illegal entsorgten Gartenabfällen am Waldrand, an Wegen und Waldparkplätzen finden. Doch die rechtswidrige Kompostierung auf privatem oder öffentlichem Grund ist kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Abfallentsorgung wird gemäß dem Thüringer Waldgesetz mit Geldbußen bis 12.500 € geahndet. Diese Geldbuße spart derjenige, der seine Abfälle ordnungsgemäß den Kompostierungsanlagen der Landkreise anliefert.

Was ist so schädlich an natürlich abbaubaren Gartenabfällen im Wald?
„Das Ökosystem Wald ist eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, giftiger Pflanzen enthalten.“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Standorttypische Pflanzen wie Veilchen, Blutweiderich oder auch Waldkräuter werden durch diese verdrängt. Von der heimischen Flora leben aber Hunderte heimische Arten, die damit ihre Nahrungs- und Vermehrungsgrundlage verlieren. In Zierpflanzen finden sich teils enorm hohe Pestizidrückstände, die das heimische Ökosystem beeinträchtigen und oft genug speziell für die im Wald lebenden Wild- und Honigbienen tödlich sind. Wildschweine werden angezogen, die schlimmstenfalls Waldbesucher oder Autofahrer auf nahegelegenen Straßen gefährden. Aber nicht nur das: Verrottende, oft gärende und fäulnisbildende Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser mit Nitrat, was dem Waldökosystem schadet. Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, dass der Gesetzgeber im Freistaat die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald mit empfindlich hohen Geldbußen ahndet.

Aus einem Sack Grasschnitt wird schnell eine kleine Deponie
Ein von Forstleuten oft festgestelltes Phänomen: Sobald sich an einer Stelle Gartenabfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat, dann oft auch Hausmüll dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie im Wald. Und regelmäßig werden Gartenabfälle gleich mitsamt der Kunststoffsäcke entsorgt. Da ist die von Waldfrevlern häufig vorgebrachte Argumentation, es handele sich ja nur um natürlich abbaubare Gartenabfälle ganz schnell hinfällig. Übrigens: Die oft teure Entsorgung illegal im Wald deponierter Gartenabfälle trägt der betroffene Grundeigentümer. Beim Körperschafts- und Staatswald ist dies der Steuerzahler. Gebhardt appelliert deshalb vor der anstehenden Gartensaison, verantwortungsvoll mit Rasenschnitt, Pflanzenresten und Blumenzwiebeln umzugehen und diese in den meist kostenfrei nutzbaren Kompostierungsanlagen und Deponien zu entsorgen.

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