Ab dem 16. Juni 2021 wechseln nach Angaben der jeweiligen Stellen alle Kindergärten und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gotha und des Landkreises in die „Stufe GRÜN – Regelbetrieb mit präventivem Infektionsschutz“.
In „Stufe GRÜN“ öffnen die kommunalen Kindergärten um 6 Uhr und schließen um 17 bzw. 18 Uhr. Eltern tragen beim Betreten des Kindergartengeländes und des Kindergartengebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung und übergeben die Kinder an den vorgesehenen Orten an die Erzieher.
Die Betreuung erfolgt in möglichst in festen Gruppen. Es kann punktuell zu veränderten Öffnungszeiten kommen, wenn Personalengpässe zu verzeichnen sind. Der Personalschlüssel, den das Thüringer Kindergartengesetz vorgibt, muss trotz Pandemie in allen Stufen eingehalten werden. Es wird alles dafür getan, die Öffnungszeiten beständig umsetzen zu können.
Das aktuelle Stufenkonzept, das Ampelsystem und der Elternbrief für die Kindergärten können auf der Internetseite der Stadt Gotha nachgelesen werden.
Auch alle Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Gotha wechseln ab dem 16. Juni 2021 in die „Stufe GRÜN“. Das bedeutet Präsenzunterricht für alle Schüler, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht gilt nur noch für Schüler ab der Klassenstufe 7. Die Testpflicht für die Schüler besteht weiter. Zudem gelten keine Zutrittsverbote für einrichtungsfremde Personen mehr.
Auch die Kitas und Schulen in Trägerschaft des Landkreises wechseln in Stufe grün. Während in den Schulen noch die Testpflicht bleibt, müssen im Gebäude Mund-Nasen-Bedeckungen erst ab Jahrgangsstufe 7 sowie von Erwachsenen getragen werden. Sport- und Musikunterricht sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Elternabende und auch Schülerpraktika sind wieder möglich.