Erfurt (red, 11. Januar). Thüringens Gesundheitsministerium hat mit sofortiger Wirkung heute einen neuen Quarantäne-Erlass für jene veröffentlicht, die sich mit der Omikron-Variante des Coronavirus infiziert haben und deren Kontaktpersonen.
Demnach gelte bei einer nachgewiesenen Infektion mit Omikron oder bei einem konkreten Verdacht für Kontaktpersonen eine 10-Tage-Quarantäne.
Mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest können sich Erwachsene nach sieben Tagen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre nach fünf Tagen freitesten – Ausnahme: Azubis in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Personal von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ebenfalls nach sieben Tage freigetestet werden – allerdings nur durch einen PCR-Test.
Symptomfreie geboosterte Infizierte sowie jene mit vollständiger Impfung oder Genesung, die nicht länger als 3 Monate zurückliegen, müssen nicht in Quarantäne.
[…] Sachen Omikron wurde ja bereits gestern mit sofortiger Wirkung eine neue Quarantäne-Verordnung […]
[…] der Absonderungsregelungen (gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar) (wir berichteten): Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der […]