Ramelow: „Geschichte von Reinhardsbrunn kann neu und zukunftssicher geschrieben werden“

0
1918
Das Bild von Bodo Ramelow stammt von seiner Stippvisite in der Gothaer Stadtbibliothek Heinrich Heine. Foto: Max Meß/msb

Zur Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, auf Antrag der Landesregierung die derzeitige Eigentümerin von Schloss Reinhardsbrunn zu enteignen und das Schloss auf den Freistaat Thüringen zu übertragen, erklärt Ministerpräsident Bodo Ramelow:

„Das von der Vorgängerregierung angestoßene und durch die jetzige Landesregierung aktiv und konsequent betriebene Enteignungsverfahren ist heute durch eine wegweisende Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bestätigt worden. Ein derartiges Enteignungsverfahren ist in Thüringen und der gesamten Bundesrepublik einmalig. Ich bin sehr froh, über diese Entscheidung. Sie bestätigt, dass sich der von uns eingeschlagene Weg, das Eigentum an der Schloss- und Parkanlage von Reinhardsbrunn zu erhalten, ausgezahlt hat. Für Reinhardsbrunn ist die Zeit des Verfalls sowie der Notsicherungsmaßnahmen durch die Denkmalbehörden nun vorbei.“

Reinhardsbrunn dürfe mit Fug und Recht als Keimzelle Thüringens genannt werden, sagt Ramelow. „Die Geschichte dieses kulturhistorisch einzigartigen Ortes kann nun endlich neu und zukunftssicher geschrieben werden.“

Seinen besonderen Dank sprach Ramelow den vielen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Region und dem Förderverein aus. Der jetzige Erfolg sei maßgeblich auch ihr Verdienst.

Landrat Onno Eckert meint dazu:

„Die Wiege Thüringens ist endlich dort angekommen, wo sie auch hingehört –
in den Händen des Freistaates“, bewertet Gothas Landrat Onno Eckert den
Beschluss des Landesverwaltungsamtes zur Enteignung des Anwesens. „Dieser
Tag bedeutet ein Ende der Odyssee nachlässiger Eigentümer und damit einen
großen Meilenstein für den Erhalt des Schlossareals mit dem Gebäudeensemble
aus dem 19. Jahrhundert“, so Eckert. Mit dem Weg der Enteignung aus Gründen
des Denkmalschutzes werde man nicht nur der Verantwortung vor dem
historischen Erbe gerecht, sondern Thüringen schreibe ebenso
Rechtsgeschichte. Er dankt allen Beteiligten über Parteigrenzen,
Landesregierungen und Zuständigkeiten hinweg. „Ich weiß, dass sich bereits
die Vorgängerregierung unter Christine Lieberknecht als auch mein
Amtsvorgänger Konrad Gießmann des Schlosses angenommen und wesentliche
Weichen gestellt haben für das Verfahren, das unter Bodo Ramelow
eingeleitet und zu Ende geführt wurde.“ Eckert hebt insbesondere die gute
Zusammenarbeit zwischen den Landesbehörden und dem Landkreis Gotha als
zuständige untere Denkmalschutzbehörde hervor. Über Jahre hat man in
gemeinsamer Anstrengung die nötigsten Arbeiten zum Verschließen und Sichern
des Objektes selbst veranlasst, da der verantwortlichen Eigentümerin nicht
beizukommen war. Allein 2017 mussten mithilfe so genannter Ersatzvornahmen
in Höhe von mehr als 10.000 Euro die gravierendsten Schäden behoben werden.
„Wichtig ist, jetzt nicht den langen Atem zu verlieren und ein Konzept für
die künftige Nutzung auf den Weg zu bringen“, bietet Eckert die weitere
inhaltliche Unterstützung und Begleitung durch den Landkreis Gotha an.

Auch der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski meldete sich zu Wort:

Schipanski begrüßt Enteignung

Enteignungsbeschluss richtiger Schritt zum Erhalt der für den gesamten Freistaat bedeutenden historischen Stätte

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt den vom Landesverwaltungsamt ausgefertigten Enteignungsbeschluss zu Schloss Reinhardsbrunn. „Dies ist eine ausgesprochen gute Nachricht, die am Ende eines langwierigen Verfahrens steht“, freut sich der Abgeordnete. Dabei betont er, dass es sich jedoch nicht um einen Schlussstrich unter der Akte „Reinhardsbrunn“ handele, sondern vielmehr nun die eigentliche Arbeit zur Rettung des Schlosses beginne, damit dieses bald in neuem Glanz erstrahlen kann.

Der Freistaat Thüringen müsse jetzt seinen Versprechen nachkommen und die dringend erforderlichen Sicherungspflichten und Restaurationen an dem geschichtsträchtigen Schloss ausführen. „Das arg in Mitleidenschaft gezogene Anwesen nun in die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu überführen, ist jedoch der falsche Weg, da es die Stiftung finanziell überfordern würde“, unterstreicht Schipanski. Vielmehr bekräftigt er nochmals seine Forderung nach einem eigenen Titel im Landeshaushalt zur perspektivischen Sicherung, Restaurierung und Betreibung von Schloss Reinhardsbrunn.

Jörg Kellner, Landtagsabgeordneter, meinte zur Enteignung:

Enteignung bringt Hoffnung für Schloss Reinhardsbrunn

Außerordentlich begrüßt der Landtagsabgeordnete und Kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jörg Kellner die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, Schloss Reinhardsbrunn zu enteignen. „Über Jahre hinweg musste die kulturinteressierte Öffentlichkeit und die Einwohner Friedrichrodas mit ansehen, wie dieser Thüringer Stern nicht nur Glanz verlor, sondern fast von der Bildfläche verschwunden wäre. Daher bin ich unserer ehemaligen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht dankbar, dass sie sich dieser Sache angenommen und die Enteignung in die Wege geleitet hat“, so Kellner. Doch auch dem Förderverein gilt sein besonderer Dank, da er mit Vehemenz über Jahre hinweg auf die Misslage hingewiesen und Maßnahmen zum Erhalt der Anlage beigesteuert hat.

Nachdem die Anlage enteignet wurde muss nun die Landesregierung schnellstmöglich Sicherungsmaßnahmen einleiten, um weiteren Schaden zu verhindern und das Verfahren nicht zu gefährden. „Nachdem der erste Schritt nun erfolgt ist darf der zweite nicht ausbleiben!“ mahnt Kellner und hofft auf einen baldigen Beginn der Maßnahmen.

Doch nicht nur für das Schloss Reinhardsbrunn ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Überdies sieht Kellner auch für die anderen Kulturschätze im Lande eine Folgewirkung „Ich hoffe, dass Investoren und künftige Käufer solcher Immobilien sich im Klaren sind, dass mit dem Erwerb auch eine Verantwortung einhergeht“, formuliert Kellner seine Hoffnung mit Blick auf andere Kulturschätze wie beispielsweise Schloss Friedrichswerth. Deshalb muss seiner Ansicht nach in Zukunft bei Verkäufen eine Bankbürgschaft einer europäischen Bank eingefordert werden. Diese stellt sicher, dass das notwendige Kapital für Investitionen auch eingesetzt werden kann.

 

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT