Regelschulen nehmen Anmeldungen entgegen

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Symbolbild: www.freepik.com

Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen ab März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler entgegen. Vom 13. bis zum 18. März muss die Anmeldung vorgenommen werden (Mo-Fr 14-17 Uhr, Sa nach vorheriger telefonischer Anmeldung). Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Für den Wechsel nach Klasse 4 ist in diesem Jahr erstmals auch die Vorlage einer Anmeldekarte, die man von seiner Grundschule bekommt, zwingend erforderlich. Diese soll zukünftig Doppelanmeldungen verhindern, die es in den zurückliegenden Jahren immer wieder gab.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die entsprechende Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten der Anmeldung zu informieren. Eine Übersicht, welche Regelschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Erziehungsberechtigte über die aktuelle Grundschule des Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024“.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.

Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den Festlegungen des jeweiligen gültigen Schulnetzplanes (bisherige gültige Einzugsbereiche) durch den Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen. Eine Orientierung bildet das Fahrplanangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs. Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15 – 100) erhältlich.

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