Stadt wirbt für ein sauberes Gotha mit Wohlfühlfaktor

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Gothas Rathaus von oben. Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red/mm, 26. Juli). Für eine lebenswerte, attraktive Stadt für Bürger und Besucher sei ein sauberes Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen sowie gepflegte Grünflächen und Pflanzen wesentliche Faktoren, schreibt die Stadtverwaltung Gotha.

Deshalb wolle man in diesem Zusammenhang auf die Pflichten der Grundstückseigentümer hinweisen:

In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) seien die Pflichten der Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert.

So sei den Eigentümern der an die öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke grundsätzlich die Reinigung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen übertragen. Weiterhin müssten von den Anliegern die Fahrbahnen der Straßen, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, gereinigt werden. Die Reinigungspflicht umfasse neben der Beseitigung aller Verunreinigungen auch die Entfernung von Laub und Unkraut – auch an Pollern, Straßenleuchten und Verkehrszeichen – auf ausgebauten Straßenteilen.

Die entsprechende Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetpräsentation der Stadt Gotha unter www.gotha.de einzusehen.

Die Stadtverwaltung Gotha bitte alle Bürgerinnen und Bürger darum, unsere Stadt sauberer und attraktiver zu machen.

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