Thüringen: Singen und Musizieren im Unterricht

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Gotha, 13. Mai

(red). Das Thüringer Bildungsministerium hat Spezialregelungen für den Musikunterricht unter Coronabedingungen für die Schulen erlassen.

Hintergrund ist ein aus Expertensicht möglicherweise erhöhtes Infektionspotenzial beispielsweise durch Singen oder das Spielen von Blasinstrumenten aufgrund erhöhter Aerosolabgabe bzw. durch an den Instrumenten kondensierende Raumluft.

Die Regelungen sehen nun vor, dass in geschlossenen Räumen bis auf Weiteres auf Singen und Musizieren verzichtet werden soll.

Alternativ kann das schulische Singen ins Freie verlagert werden und der Mindestabstand hier auf 3 Meter erhöht sowie die Gruppengröße den Außenbedingungen vor Ort angepasst werden.

In Bläserklassen finden fachpraktische Übungen bzw. das Musizieren aus Infektionsschutzgründen vorsorglich bis auf Weiteres nicht statt.

Weitere Regelungen zu Prüfungen und zu den Spezialgymnasien sind ebenfalls erfolgt.

Weiterführende fachliche Informationen finden sich in den Ausführungen des Freiburger Instituts für Musikermedizin.

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