Thüringen: Was sich ab morgen und in den darauffolgenden Tagen ändert

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Auf der heute ab 13 Uhr im Livestream übertragenen Pressekonferenz aus der Staatskanzlei wurden Änderungen an den bisher geltenden Kontakt- und Öffnungsregeln vorgestellt.

Gesundheitsministerin Heike Werner (LINKE) unterstrich, dass diese Änderungen auf Wunsch der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen miteinander in der zurückliegenden Woche abgestimmt worden sein. Ziel sei gewesen, „dass wir gemeinsam im Gleichklang vorgehen und es kein Flickenteppich in den Regelungen“ gebe. Dennoch bleibe es bei der Übertragung der konkreten Maßnahmen an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Gemeinsam habe man sich auf Kriterien geeinigt, die für eine weitere Öffnung erfüllt sein müssen:
Ist eine Kontaktnachverfolgung möglich?
Sind besonders gefährdete Gruppen von Menschen betroffen?
Gibt es eine überdurchschnittlich hohe Ansteckungsgefahr?

Deshalb blieben auch weiterhin grundsätzlich Kontaktbeschränkungen, Regeln für den Abstand und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

Ab morgen, Mittwoch, 13. Mai, gilt u. a. demnach:

  • Ab sofort dürfen sich Angehörige zweier Haushalte im privaten und öffentlichen Raum treffen. Dabei gilt dann ausnahmsweise nicht das Abstandsgebot von 1,5 m.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV und Handel sind nun verpflichtend. Sie werden bei Nichteinhaltung mit Bußgeld bis 50 Euro belegt. Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen bedürfen eines Attests.
  • Die Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden gelockert: jeder Patient oder Bewohner kann pro Tag eine Person als Besuch für max. 2 h empfangen.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden geöffnet. Dafür dürfen Beschäftigte freiwillig wieder zurückkehren, vorausgesetzt, dass die keine schweren Vorerkrankungen haben.

Ab Freitag, 15. Mai, treten folgende Erleichterungen im öffentlichen Leben ein:

  • Gastronomie im Innen- wie Außenbereich wie auch sonstige touristische Angebote werden erlaubt. Voraussetzungen sind vorliegende Schutzkonzepte, die z. B. schon zwischen der Landesregierung und dem DEHOGA sowie den Gewerkschaften abgeglichen wurden.

Ab 1. Juni dürfen dann öffnen:

  • Fitnessstudios
  • Badeseen und Schwimmbäder unter freiem Himmel
  • Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebotem, auch in geschlossenen Räumen.

Für den Publikumsverkehr sind nach wie die folgenden Einrichtungen und Angebote geschlossen zu halten bzw. untersagt:

  • Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos, soweit in geschlossenen Räumen,
  • Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, soweit in geschlossenen Räumen,
  • Saunen und Thermen, soweit in geschlossenen Räumen,
  • Tanzlustbarkeiten und Diskotheken,
  • Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote,
  • Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen
  • Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, insbesondere Seniorenclubs und Seniorenbüros
  • Reisebusveranstaltungen

Ausführlicher und mit weiteren Detailregelungen hier!


Neue Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten

Bildungsminister Helmut Holter (LINKE) stellte zunächst klar, dass weitere Entscheidungen nicht mehr im Ministerium, sondern vor Ort, von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Abstimmung getroffen werden können. Deshalb habe man bestimmte Regelungen geändert.

Die bisher als Höchstgrenze für Gruppen an Schulen und Kindergärten geltende Zahl 10 gilt nicht mehr. Für Schulen gilt nun, dass sich die Größe der Gruppe nach der Größe des Klassen- oder Prüfungsraums richtet. „Ist das Abstandsgebot eingehalten, können sich auch mehr Schülerinnen und Schüler in einem Raum aufhalten“, so Holter.

Für Kindergärten wird es einen Quadratmeterschlüssel als Empfehlung an die Träger geben. Je Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr soll danach eine Mindestfläche von sechs Quadratmeter und je Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr eine Mindestfläche von vier Quadratmetern gelten. Je nach zur Verfügung stehenden Räumen bemisst sich dann die Gruppengröße. „Wir wandeln also die laut Kitagesetz ohnehin bestehende Größe der pädagogischen Nutzfläche ab, um vorbeugenden Infektionsschutz in den Einrichtungen gewährleisten zu können“, so Minister Holter.

Die Notbetreuung an Schulen wir bis auf Weiteres fortgesetzt.

Ausführlicher hier!

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