Gotha (red, 23. November). Wer arbeitslos wird, muss seine Identität nachweisen. So will es der Gesetzgeber. Diese Identifizierung ist auch während der Corona-Pandemie erforderlich, erinnert die Bundesagentur für Arbeit.
Dabei können Bürgerinnen und Bürger das Selfie-Ident-Verfahren per Handy nutzen. Schließlich sollen die persönlichen Kontakte in Pandemie-Zeiten so gering wie möglich gehalten werden.
Mit dem Selfie-Ident-Verfahren können sich Kundinnen und Kunden ohne persönliches Erscheinen übers Handy oder das Tablet ausweisen. Dafür bekommen sie eine Benachrichtigung mit einem sogenannten QR-Code.
Online-Identifizierung erklärt
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über den QR-Code auf dem Kundenanschreiben erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/selfieident
Hier geht’s zum Film des Anbieters Nect GmbH: https://www.youtube.com/watch?v=RkmHyemhFBg