Landkreis (red/aw, 17. Februar). Das Thüringer Gesundheitsministerium hat per Erlass zwei Bestimmungen der aktuellen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung außer Kraft gesetzt. Damit trägt es den Beschlüssen der jüngsten Bund-Länder-Abstimmung Rechnung.
Ab morgen, 18. Februar, existieren somit auch im Landkreis Gotha keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder genesene Personen bei privaten Zusammenkünften.
Zusätzlich entfällt die 3G-Regel im Einzel- und Großhandel, womit als alleinige Bedingung fürs Shoppen das Tragen einer medizinischen Gesichts- oder FFP2-Maske in den Verkaufsräumen bestehen bleibt.