Landkreis bestätigt: Ab morgen kein 3G-Nachweis mehr im Einzelhandel

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Symbolbild: geralt/Pixabay

Landkreis (red/aw, 17. Februar). Das Thüringer Gesundheitsministerium hat per Erlass zwei Bestimmungen der aktuellen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung außer Kraft gesetzt. Damit trägt es den Beschlüssen der jüngsten Bund-Länder-Abstimmung Rechnung.

Ab morgen, 18. Februar, existieren somit auch im Landkreis Gotha keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder genesene Personen bei privaten Zusammenkünften.

Zusätzlich entfällt die 3G-Regel im Einzel- und Großhandel, womit als alleinige Bedingung fürs Shoppen das Tragen einer medizinischen Gesichts- oder FFP2-Maske in den Verkaufsräumen bestehen bleibt.

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