Jugendschöff:innen gesucht

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Symbolbild: www.freepik.com

Vorschläge für künftige Jugendschöff:innen, die ab 2024 am Amtsgericht Gotha gemeinsam mit einem/einer hauptamtlichen Richter:in über Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden entscheiden, nimmt ab sofort das Jugendamt des Landkreises Gotha entgegen, berichtet das Landratsamt Gotha. Das Jugendschöffengericht befasst sich überwiegend mit Fällen, in denen mit der Verhängung einer Jugendstrafe zu rechnen ist.

Die Schöff:innen arbeiten in den Verfahren als ehrenamtliche Richter:innen mit, sie bewerten die Tat und befinden gemeinsam mit dem/der hauptamtlichen Richter:in über das Strafmaß. Diese Aufgabe setzt in hohem Maße Unparteilichkeit und Reife des Urteils voraus. Pädagogische Erfahrungen sind ebenfalls vorteilhaft, allerdings nicht Bedingung. Dagegen müssen künftige Jugendschöff:innen das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter sein als 70 Jahre. Weiterhin schließt das Gerichtsverfassungsgesetz Personen mit Vorstrafen oder schwebenden Ermittlungsverfahren von dieser Tätigkeit aus. Wer per gerichtlicher Anordnung nicht über sein Vermögen verfügen kann, kommt ebenfalls nicht in Frage. Richter:innen und Beamt:innen der Staatsanwaltschaft, Notar:innen und Rechtsanwält:innen, Vollstreckungsbeamt:innen, Polizeivollzugsbeamt:innen sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer:innen können diese Funktion ebenfalls nicht ausüben. Personen, die schon mal Jugendschöff:innen waren, dürfen erneut vorgeschlagen werden. Der Arbeitgeber muss die Schöff:innen für die Verhandlungstage freistellen; der Ausfall wird allerdings erstattet. Die Schöff:innen selbst erhalten eine Aufwandsentschädigung, die das Fahrt- und Sitzungsgeld beinhaltet.

Die Vorschläge zum Jugendschöffenamt kann jedermann, egal ob Einzelperson, Verein, Organisation oder Fraktion, bis zum 11. April 2023 beim Jugendamt des Landkreises Gotha, Humboldtstraße 18 in Gotha, oder digital bei jugend@kreis-gth.de einreichen. Dort sind auch die Bewerbungsformulare erhältlich. Aus den Vorschlägen wird eine Liste erarbeitet, die schließlich vom Jugendhilfeausschuss und vom Kreistag beschlossen werden muss. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Jugendamtsmitarbeiter Sven Zeilmann-Kerber unter Telefon 03621 214 333 zur Verfügung.

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