Landtag beschließt Verbesserungen für die Apfelstädt

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Thüringer Landtag

Erfurt (red/fv, 3. Februar). Der Thüringer Landtag hat heute eine von der CDU eingebrachte Initiative zur Klärung offener Fragen bei der Rettung des Ökosystems der Apfelstädt beschlossen.

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Damit gehe der Landtag auf zahlreiche Punkte ein, die der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ wichtig seien. „Oberstes Ziel ist es, jede weitere Schädigung des Ökosystems der Apfelstädt zu vermeiden“, erklärte dazu der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas Gottweiss. Der Landtagsbeschluss sehe nun eine rechtliche Prüfung der Wasserrechte und ein Gutachten zu den Auswirkungen der Westringkaskade auf die Umwelt der Apfelstädtaue vor. Außerdem soll der kürzlich eingerichtete Begleitarbeitskreis, an dem auch die Bürgerinitiative und die betroffenen Gemeinden der Apfelstädt beteiligt sind, über ein Moratorium entscheiden, während dem in einem Versuchszeitraum das Wasser in der Westringkaskade reduziert und gleichzeitig die Zuführung in die Apfelstädt im gleichen Umfang erhöht wird.

„Der Ausbau der Westringkaskade darf nicht zur weiteren Schädigung der Flora und Fauna an der Apfelstädt führen“, machte Gottweiss deutlich. Die Bürgerinitiative hatte immer betont, dass die fehlende Untersuchung der Verträglichkeit für die Umwelt problematisch ist, genauso wie die möglicherweise fehlerhafte Nutzung von alten Wasserrechten durch die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW). Entsprechende Zweifel wurden kürzlich durch ein Rechtsgutachten betroffener Mühlenbesitzer an der Apfelstädt untermauert.

„Der fünfjährige Probebetrieb eines veränderten Wassermanagements an der Apfelstädt, den die Landesregierung zur Entschärfung der Situation beschlossen hat, ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Darüber hinaus sollte aber auch die direkt korrespondierende Reduzierung des Wasserdurchflusses in der Westringkaskade bei gleichzeitiger Steigerung der Zuführung in die Apfelstädt erprobt werden“, erklärte Gottweiss. „Es ist wichtig, dass die betroffenen Gemeinden und die Bürgerinitiative in die Entscheidung darüber, wann und wie lange ein solches Moratorium durchgeführt wird, beteiligt werden.“

Mitgenommen werden müssten Bürgerinitiative und Gemeinden zudem bei der Entscheidung, wie sich das Moratorium konzeptionell in den fünfjährigen Probebetrieb einfügt, so der CDU-Politiker weiter. „Daher ist der Begleitarbeitskreis der richtige Ort, um über einen solchen Versuchszeitraum zu entscheiden“, sagte Gottweiss.

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