VMT: angebrochene Vier-Fahrten-Karten behalten ihre Gültigkeit

0
375

Angebrochene Vier-Fahrten-Karten behalten im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT) ihre Gültigkeit. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat dem entsprechenden Antrag der VMT zur Änderung der Tarifbestimmung zum 1. April 2023 zugestimmt.

Gotha (red, 27. März). Dabei geht es um die Gültigkeit der zum alten Preis gekauften Fahrkarten. Hier wurde zunächst eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, in der die bereits gekauften Fahrkarten noch abgefahren werden können. Anschließend können die Kunden ihre Karten durch Nachlösen zum gültigen Tarif umtauschen. In der ursprünglich beantragten und genehmigten Version wurde dies für die sogenannten Vier-Fahrten-Karten allerdings dahingehend eingeschränkt, dass der Umtausch lediglich auf nicht angebrochene Vier-Fahrten-Karten ermöglicht wurde. Angebrochene Karten wären dann nach drei Monaten ersatzlos verfallen. Im Interesse der Kunden wurde diese Einschränkung aufgehoben.

Zur Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT) gehören die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera sowie die Kreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla. Zum 1. April steigen die Fahrpreise hier um knapp 8 %. Durch eine Sonderfinanzhilfe des Landes in Höhe von 25 Mio. Euro mussten die gestiegenen Kosten nicht komplett auf den Fahrpreis umgelegt werden, was eine Erhöhung um mehr als 17 % bedeutet hätte.

 

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT