DEHOGA fordert Fortsetzung der 7 %-Mehrwertsteuer-Regel

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Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024 

Berlin/Gotha (red, 25. Juni). Im Finanzausschuss des Bundestages haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag (20/5810) der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Dafür stimmte neben der Antragstellerin die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die Abgeordneten der Koalition verwiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Folgen für den Bundehaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Der DEHOGA-Bundesverband hat deshalb eine umfangreiche Kampagne gestartet, um eine andere politische Entscheidung zu erreichen:

„In den nächsten Wochen werden Bundestag und Bundesrat eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben. Konkret geht es um die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen. Die aktuelle Regelung gilt derzeit befristet bis 31. Dezember 2023. Jetzt kommt es erneut darauf an, gemeinsam die guten Argumente erfolgreich den politischen Entscheidungsträgern zu vermitteln.

Unsere neue Publikation ,Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen‘ stellt dar, warum die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen für alle die beste Lösung ist.

Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen – mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber. Die 7% und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müssen bleiben. Dauerhaft.“

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