Berlin: Koalition beschließt Ganztagsförderung für Grundschulkinder

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Nun auch per Gesetz Ganztagsförderung im Grundschulalter. Foto: Arthur Krijgsman/Pexels

Berlin (red/tsch, 14. Juni). Der Bundestag hat das von CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachte Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. Damit wird ab August 2026 ein Rechtsanspruch für Ganztagsförderung im Grundschulalter eingeführt.

Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) erklärt dazu: „Was für Kindergartenkinder schon gilt, kommt jetzt auch für Grundschulkinder: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiges Instrument, um die Wahlfreiheit von Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu stärken. Dafür wird erheblich in bessere und mehr Kitas investiert. 3,5 Milliarden Euro nimmt der Bund für die Ganztagsförderung in die Hand und investiert jährlich zusätzlich 960 Millionen in Betriebskosten.“

Der Bundestagsabgeordnete weiter: „Damit haben wir das zentrale Projekt dieser Koalition bei der Kinderbetreuung abschließen und erhebliche Verbesserungen für Kinder und Eltern erzielen können. In Thüringen ist das mit Horten in vielen Fällen schon der Normalfall, der Rechtsanspruch ist damit insbesondere für die westlichen Bundesländer ein Meilenstein. Der Bund ist hier wieder starker Impulsgeber, denn die Ganztagsbetreuung bleibt weiterhin Aufgabe des Landes.“

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Hintergrund:
Der Rechtsanspruch wird ab August 2026 stufenweise eingeführt und gilt zuerst für Kinder Grundschulkinder der 1. Klasse. Er wird dann in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert. Damit besteht ein Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder ab August 2029. Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz außerdem eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung: Es schafft mehr Chancengerechtigkeit für Grundschuldkinder.

 

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