Zweite Verkehrszählung in Gierstädt: Weniger Fußgänger:innen als bei erster Zählung
Landkreis (red, 26. Juni). Einen Fußgängerüberweg für die Ortsdurchfahrt Gierstädt am Übergang zum Wohngebiet „An der Morgenröte“ – das fordern mehrere Einwohner der Gemeinde.
Nach einer ersten Verkehrszählung am 28. September 2022, die vom zuständigen Straßenbaulastträger, dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, beauftragt wurde, war jedoch schnell klar: die Voraussetzungen, um einen Fußgängerüberweg anzulegen, sind nicht gegeben.
Gezählt wurden dabei zum einen die Fußgänger und zum anderen die Fahrzeuge, die die Ortsdurchfahrt passierten. In einer Spitzenstunde am Morgen wurden 30 Fußgänger im Bereich des gewünschten Überweges und der Einmündung Roter Berg bei gleichzeitig 279 Fahrzeugen gezählt. Von diesen 30 Personen haben 19 die Landesstraße im Bereich des beantragten Fußgängerüberweges überquert.
In einer weiteren Spitzenstunde am Nachmittag waren es 19 Fußgänger – elf von ihnen überquerten die Straße im beantragten Bereich. Zur gleichen Zeit waren 215 Fahrzeuge unterwegs.
Mindestvoraussetzung für einen Fußgängerüberweg sind laut Richtlinie (R-FGÜ) 50 bis 100 Fußgänger sowie 200 bis 300 Fahrzeuge in der gleichen Stunde. Empfohlen werden Fußgängerüberwege demnach sogar erst ab 100 bis 150 Fußgänger und einer Gesamtzahl von 300 bis 450 Fahrzeugen in der gleichen Stunde.
Aus Gierstädt wurde nach der Verkehrszählung kritisiert, dass sie nicht aussagekräftig sei. Begründet wurde dies u. a. mit dem Wetter. So hatte es am Tag der Verkehrszählung geregnet.
Daraufhin hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises auf Veranlassung von Landrat Onno Eckert eine zweite Zählung durchgeführt. Die Zählung fand an drei Tagen bei trockenem Wetter statt. Das Ergebnis: Es wurden in Spitzenstunden teilweise noch weniger Fußgänger gezählt als im September 2022 (siehe Tabelle).
„Mir war es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Gierstädt zu zeigen, dass ich ihre Bedenken ernst nehme. Deshalb hatte ich mich dazu entschieden, die erneute Verkehrszählung in Auftrag zu geben“, sagt Landrat Onno Eckert und ergänzt: „Das Argument, die Anzahl der Fußgängerinnen und Fußgänger sei nur wegen des schlechten Wetters so niedrig gewesen wurde mit der zweiten Zählung allerdings widerlegt. Die Mindestanzahl an Fußgängerinnen und Fußgängern, um einen Fußgängerüberweg anzulegen, ist nicht gegeben. Mir ist bewusst, dass hinter der Forderung des Überweges insbesondere der Wunsch nach mehr Sicherheit für die Kinder in der Gemeinde gesteckt, den ich sehr gut nachvollziehen kann. Als Landkreis setzen wir uns dafür ein, dass Städte und Gemeinden deutschlandweit in Zukunft mehr Handlungsspielraum bei der Entscheidung über Tempo-30-Zonen erhalten.“
So hat sich der Landkreis mit Kreistagsbeschluss vom 1. Februar 2023 der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen (lebenswerte-staedte.de). Mehr als 800 Kommunen sind nach Angaben der Initiative schon beigetreten.
Bereits nach der Ablehnung des Fußgängerüberweges in Gierstädt Ende vergangenen Jahres hat der Antragssteller Widerspruch eingelegt. Für das laufende Verfahren ist damit das Landesverwaltungsamt zuständig.
Das Ergebnis der zweiten Verkehrszählung, die das Straßenverkehrsamt durchgeführt hat, wurde der Behörde in Weimar nachgereicht.
Nicht nur für Gierstädt wurde im entsprechenden Antrag ein Fußgängerüberweg gefordert, sondern auch für die Ortsdurchfahrt Großfahner. Auch hier konnte bei einer Verkehrszählung festgestellt werden, dass die erforderliche Mindestanzahl von Fußgänger nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Fußgängerüberweg nicht rechtzeitig zu erkennen wäre.